Hallo Frau Bader, ich hätte folgende Fragen: Nach einer Fehlgeburt in diesem Jahr bin ich erneut schwanger (12SSW). Meinem Arbeitgeber werde ich in der kommenden Woche informieren. - Schriftlich und auch auf ein MItteilungsverbot wie im MuSchuG bestehen. Kann er hier die Unterschrift über den Mitteilungsempfang bzw das Mitteilungserbot verweigern? - Ich bin als Risikoschwangere eingestuft wegen Alter und der vorhergehenden FG habe aber einen rechtanspruchvollen Job in der Bauleitung in einem Konzern und bin die einzige Fachkraft in der Abteilung. - Kann ich ab Mitteilungszeitpunkt die Bauleitung verweigern wegen erhöhtem Risiko zb Stolpern, Gerüste, lösemittelhaltige Stoffe usw.? - Wer muß und in welchem Zeitraum ab Mitteilung die Gefährdungsbeurteilung ausstellen (ich oder mein Chef) -Kann ich auch Einspruch bei dieser erheben, wenn ich anderer Meinung bin? Viele Fragen.. Ich danke schon im vorhinein für die Beantwortung.
von moika111 am 09.11.2011, 08:18