Frage: Mitteilung Einmalzahlungen?

Hallo Frau Bader, müssen Einmalzahlungen z.b. Prämien, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, der Elterngeldstelle gemeldet werden und führen diese zur Kürzung des Elterngeldes? Danke.

von Kleines581 am 12.12.2017, 01:11



Antwort auf: Mitteilung Einmalzahlungen?

Hallo, Einmalzahlungen müssen gemeldet werden, führen aber zu keiner Kürzung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.12.2017



Antwort auf: Mitteilung Einmalzahlungen?

Nein im Normalfall führen die zu keiner Verringerung des Elterngeldes. Praktisch musst du gucken, wie sie auf deiner Lohnabrechnung versteuert werden. Sind sie als sonstige Bezüge, Einmalzahlungen oder ähnliches versteuert, dann sind sie für das Elterngeld egal. Werden sie als laufender steuerpflichtiger Arbeitslohn versteuert, dann musst du sie melden und sie werden angerechnet.

von Dojii am 12.12.2017, 07:40



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