Frage: Mithaftung bei vorehel. Schulden?

Hallo Frau Bader! Mein Mann wollte mir heute bei der Bank eine Vollmacht über sein Konto geben, damit ich ans Geld komme falls ihm was passiert. Dort erfuhr ich dann, daß er noch Schulden abbezahlt, die er schon vor unserer Ehe hatte.Der Bankberater hat dann irgendwas geregelt, damit mein Mann weniger bezahlt bei gleicher Laufzeit. Dieses mußte ich als neuer Kontoinhaber mit unterschreiben (2.Kreditnehmer stand drunter).Die Besprechung habe ich kaum mitbekommen, da meine Tochter die ganze Bank unsicher machte. Der Berater meinte auf meine Nachfrage warum ich das mit unterschreiben muß, daß ich als Kontoinhaber alle Rechten und Pflichten hätte. Muß ich nun im Zweifelsfall für die Schulden mithaften oder kann ich das trotz "Mitkontoinhaber" umgehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe Anka

von Anka12 am 30.06.2016, 19:34



Antwort auf: Mithaftung bei vorehel. Schulden?

Hallo, ich stimme mein Vorrednerinnen zu, auch wenn es nicht zum Thema RUB gehört. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2016



Antwort auf: Mithaftung bei vorehel. Schulden?

Hallo, das ist eine ganz üble Falle. Wenn das unterschrieben wird, dann trittst Du als 2. Kreditnehmer in den Vertrag ein - und müsst für alle Schulden voll mithaften - auch alleine ohne Deinen Mann. Daher bloß nicht unterschreiben!!!!!

Mitglied inaktiv - 30.06.2016, 19:47



Antwort auf: Mithaftung bei vorehel. Schulden?

Klingt nicht nach einer Konto- oder Unterschriftsberechtigung für ein Konto sondern nach Kreditumschuldung und somit neuem Vertrag, damit hast Du theoretisch 14-tägiges Widerspruchsrecht! Gleich morgen Widerspruch einreichen! Aktuell niedrige Zinsen + geringeres Risiko für die Bank, da Du jetzt mit haftest... dadurch geringere Zinsen und somit bei gleicher Laufzeit eine geringere Rate. Ganz einfache Rechnung auf Deine Kosten! Meinem Mann würde ich was erzählen! A Schulden verheimlicht und B nun so über den Tisch gezogen! Ganz übel! Hoffentlich kein Hauskredit! Nicht das Du mit zahlen musst aber im Scheidungsfall nicht im Grundbuch stehst! Wenn Du bei Kreditnehmer unterzeichnet hast, sind es jetzt nicht mehr rechtlich die Schulden Deines Mannes sondern Eure gemeinsamen Schulden. Ich würde morgen ganz dringend handeln! Wie kann man sowas nur unterschreiben? Wenn da steht Kreditnehmer, bist Du es auch...!!!

Mitglied inaktiv - 30.06.2016, 20:13



Antwort auf: Mithaftung bei vorehel. Schulden?

Du musst nicht nur im Zweifelsfall mithaften sondern es sind nun ganz offiziell auch deine Schulden. Ganz schnell ab zur Bank und wiederspruch einlegen und das ganze wieder rückgängig machen. Und mal ein ernstes Gespräch mit deinem Mann führen. Da wurdest du ziemlich über den Tisch gezogen...

von Sternschnuppe 84 am 30.06.2016, 22:03



Antwort auf: Mithaftung bei vorehel. Schulden?

Hallo Ihr Lieben! Erst mal danke für die schnellen Antworten von Euch! Ich wußte zwar, daß mein Mann noch Schulden hat, aber nicht in welchem Umfang und in welchem Durcheinander, daß er selbst kaum Überblick darüber hat. Habe mich dafür auch ehrlich gesagt nicht interessiert, da es vor unserer Hochzeit war. Mein Mann hat auch gedacht, daß wir zur Bank gehen, ich diese blöde Kontovollmacht bekomme, damit ich an sein Geld kann (habe momentan selbst kein Einkommen wegen Elternzeit und erneuter Schwangerschaft) und gut ist. Er wollte nicht, daß ich mit den Schulden was zu tun habe, aber diese Bankberater gucken ja natürlich erst mal alles nach was so anliegt. Der hat uns scheinbar übers Ohr gehauen. Morgen haben wir nochmal nen Termin bei dem Heini, wo ich dann ne Bankkarte bekommen soll, werde dem aber dann erzählen, daß ich kein Mitschuldner sein will und wenn das so nicht geht, daß ich ans Konto kann, ohne was mit den Schulden am Hut zu haben, dann kann ers wieder rückgängig machen. War auch echt doof von mir, daß einfach zu unterschreiben, war aber so genervt nach 2 1/2 Stunden mit einer trotzenden Tochter... Morgen bleibt die bei Oma! LG Anka

von Anka12 am 30.06.2016, 23:12



Antwort auf: Mithaftung bei vorehel. Schulden?

Schriftlich Widerspruch einreichen und um Bestätigung bitten! Im Übrigen muss es möglich sein, ne Berechtigung fürs Konto zu erhalten ohne einen neuen Kreditvertrag zu unterzeichnen! Gehaltskonto x und Du bist berechtigt Geld zu holen und Überweisungen zu tätigen, hat alles rein gar nichts mit seinen Schulden zu tun. Frag mich echt, was das für ne Bank ist.

Mitglied inaktiv - 30.06.2016, 23:27



Antwort auf: Mithaftung bei vorehel. Schulden?

Die Bank heißt T...oBank, mit so nem blau- roten Strichmännchen als Logo. Nicht empfehlenswert... LG Anka

von Anka12 am 30.06.2016, 23:47



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