Frage: Mitbestimmung des Kindsvater

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hatte Ihnen schon vor kurzen eine Frsge ze Mitbestimmung des Kindsvater gestellt. Ich habe mich ans Jugendamt gewandt, hatte schon einmal ein Gespräch und Anfang des Jahres ist der Termin mit dem Kinsvater dort geplant. Dennoch hätte ich noch ein paar Fragen. Ich habe die Reisepässe der Kinder erst einmal versteckt. Der Vater ist darüber total sauer. Durfte ich das? Da er bei mir zu Hause ja bisher immer die Schränke durchsucht hat, hat er Sie am gewohnten Platz nicht gefunden! Zudem ist der Kindsvater nun noch mehr aufgebracht und sagt es wäre besser dass die Kinder bei einer Pflefamilie aufwachsen als bei mir. Er hat mir heute durchs Telefon gedroht er wird Lügengeschichten erzählen. Ich habe richtig Angst, weil ich in letzter Zeit gesehen habe wozu er fähig ist! Was soll ich machen? Nun steht auch noch Weihnachten vor der Tür. Ursprünglich wollten wir diese Tage hier bei mir verbringen für die Kinder. Nun will ich das aus Angst nicht. Ich habe ihm vorgeschlagen ihm die Kinder für ein paar Stunden an Heiligabend zu bringen? Oder was kann ich sonst machen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre dankbaren Tipps. Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr

von Rose22 am 21.12.2018, 20:17



Antwort auf: Mitbestimmung des Kindsvater

Hallo, wieso wüht er in Ihren Schränken? Das ist übergriffig. Lassen Sie ihn gar nicht in die Wohnung. Ich geh mal davon aus, dass Sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Dann kann er grundsätzlich, wenn keine Kindeswohlgefährdung stattfindet, auch mit den Kindern in den Urlaub fahren und dafür die Reisepässe haben. Etwas anderes kann dann gelten, wenn er ursprünglich in einem anderen Land zu Hause ist und die Gefahr besteht, dass er mit den Kindern dort hingeht und nicht zurückkommt.Aber er bekommt die Pässe nicht grundsätzlich, wenn die Kinder bei Ihnen leben. Ansonsten sollten Sie sich Unverschämtheiten gar nicht gefallen oder sagen lassen. Eigentlich hilft Ihnen nur die Flucht nach vorne. Wenden Sie sich an das Jugendamt, wenn Ihnen dort nicht adäquat geholfen wird müssen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das bedeutet dann, dass, wenn Sie bedürftig sind, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und für die Beratung dann nur die Schutzgebühr von 15 € bezahlen müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2018



Antwort auf: Mitbestimmung des Kindsvater

Hallo Rose, nochmal: etwas mehr Selbstbewusstsein bitte! 1.) Er hat bei Dir GAR KEINE Schränke zu öffnen bzw. diese auch noch zu durchsuchen! Ob das früher mal "seine" waren spielt keine Rolle, jetzt sind sie es NICHT mehr. 2.) Er darf gerne sauer sein weil er die Pässe der Kinder nicht gefunden hat beim unerlaubten Wühlen. Was geht Dich das an? Nur weil Du umräumst ist er sauer??? Heilig Abend muss NICHT zusammen gefeiert werden. Deine Begründung dass so ein Feiertag derzeit gemeinsam nicht konfliktfrei ablaufen kann ist doch richtig. Also ist es besser für die Kinder mit getrennten, aber friedlichen Eltern zu feiern. Du hast keinen Grund für Angst! Kenne deine Rechte, das hilft sehr viel! Sprich ruhig beim Jugendamt an, dass er mit Pflegefamilien droht und wie das denn genau ablaufen müsste. Und bitte ihn um eine Begründung (vor den JA-Mitarbeitern). Die Kinder sind hoffentlich bei dem Termin NICHT dabei! Ebenso sprich über geplante Urlaube, verlässlichen und regelmäßigen Umgang. Mach Dir vorher Notizen schriftlich, Du wirst das brauchen wenn es in dem Termin hin und her geht. IMMER und IMMER wieder ist das WOHL der KINDER das wichtigste. Nicht wie es Euch passt oder was gut für Euch ist. Verlässlicher Umgang so wie es für die KINDER gut ist ist das wichtigste. Lass Dich nicht einschüchtern, es gibt KEINEN Grund dazu! Frohe Weihnachten D

von desireekk am 21.12.2018, 21:13



Antwort auf: Mitbestimmung des Kindsvater

Hast Du Sorge, dass er mit den Kindern abhaut? Liegen seine Wurzeln in einem anderen Land? Wenn ja, wäre ich tatsächlich vorsichtig. Alles Gute

von HeyDu! am 21.12.2018, 23:12



Antwort auf: Mitbestimmung des Kindsvater

Hallo, Ich danke Euch sehr für die Antwort. Die Kinder sind bei dem Termin natürlich nicht dabei. Das war auch so von mir beabsichtigt. Der Kindsvater hat ausländische Wurzeln, aber komischerweise will er die Pässe, weil er mir ständig unterstellt, dass ich die Kinder entführen will. Nur wohin!? Ich wollte lediglich mit Ihnen wie beschrieben im März in Urlaub fahren. Mehr auch nicht. Ich möchte ja dass die Kinder regelmäßig Kontakt zum Kindsvater haben. Ich will auf keinen Fall an dem Termin beim Jugendamt über unsere Probleme sprechen. Es soll nur der Umgang geklärt werden. Trotzdem macht mich dieses Machtspielchen momentan echt fertig. Ständig ruft er an und ist echt sauer und aggressiv wenn ich nicht abnehme. Nicht falsch verstehen, er kann seine Kinder jederzeit anrufen. Die große nimmt dann eigenständig das Telefon ab. Aber er ruft dann auch immer so gegen 21-22 Uhr an und dann schlafen die Kinder schon. Wie eben auch und das macht mich so wütend. Eine Frage hätte ich noch. Am besten wäre es wohl dass ich mir parallel einen Anwalt suche, oder? Wie läuft das ab, wenn ich nicht so viel Geld habe? Unterhalt für die Kinder bekomme ich momentan auch noch keinen. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten

von Rose22 am 22.12.2018, 21:48



Antwort auf: Mitbestimmung des Kindsvater

du kannst dir einen beratungsschein beim amtsgericht holen und versuchen, einen anwalt zu finden, der für dich tätig wird. in großstädten ist das nicht so einfach, dann kannst du die anwaltskammer anschreiben, die schicken dir eine liste mit anwälten. alles gute!

Mitglied inaktiv - 23.12.2018, 08:04



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