Hallo Frau Bader, ich habe Ihnen am 27.03. eine Frage gestellt über die Sperrzeit Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag in Elternzeit. Mit Ihrer Antwort kann ich leider nichts anfangen. Ich weiß das es eine Sperrfrist von 4-12 Wochen gibt. Und wollte wissen ob meine Gründe anerkannt werden, dass ich nicht die vollen 3 Monate gesperrt werden. Oder ob die rechtlich gesehen nicht relevant sind. Vielen Dank für weitere Antwort
von Dark.Girlkurz am 30.03.2013, 22:40