Mit welcher Begründung darf eine Verlängerung der Elternzeit abgelehnt werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mit welcher Begründung darf eine Verlängerung der Elternzeit abgelehnt werden?

Hallo Frau Bader! Unser Kind wurde am 27.4.2017 geboren, ich hatte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit angemeldet bis 26. bzw 27.4.2019. Also 2 Jahre. Nun möchte ich gerne mein 3. Jahr Elternzeit direkt anhängen. Also dann bis Ende April 2020. (Genaues Datum? 27.4.2021?) (Ich dachte, 2 Jahre Elternzeit enden genau mit dem Vortag des Geburtstages, irgendwie hatte da schon Probleme beim Antrag auf Elternzeit...) Zu meinen Fragen: Der Familienbetrieb in dem ich angestellt bin hat weniger als 5 Mitarbeiter. Dürfte mein Chef, aus betrieblichen Gründen, meinen Antrag auf Verlängerung ablehnen? Weil Personal fehlt (er müsste dann nämlich dringend jemanden einstellen weil es sonst definitiv zu wenige Mitarbeiter wären) oder ich den 1. Antrag auf Elternzeit nur bis zum 26.4.19 gestellt habe? Könnte mir der eine Tag zum "Verhängnis" werden bzgl der Ablehnung? Darüber hinaus möchte ich mir ohnehin nach bzw während der Elternzeit einen neuen Job suchen. Wir bekommen vielleicht nach den Sommerferien einen KiTa Platz, mit Eingewöhnungszeit könnte ich ggf. ab Oktober/November wieder arbeiten wenn ich was Neues finde. Oder eben erst später. Kann ich also noch während des 3. Elternzeitjahres vorzeitig kündigen? Oder könnte er mir sogar, wenn der Antrag auf Verlängerung abgelehnt werden darf, direkt für April bzw Mai 2019 kündigen? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, meine Situation ist ja doch etwas kompliziert. Vielen Dank im Voraus

von Marmama am 11.12.2018, 14:43



Antwort auf: Mit welcher Begründung darf eine Verlängerung der Elternzeit abgelehnt werden?

Hallo, wenn Sie 2 Jahre benatragt haben, kann der Ag nicht so einfach ablehnen. Das steht in § 16 Abs 1 BEEG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2018



Antwort auf: Mit welcher Begründung darf eine Verlängerung der Elternzeit abgelehnt werden?

du hast alles richtig gemacht. wird die elternzeit jahresweise genommen, enden die jahre immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag. und da du schon zwei jahre genommen hast, KANN der AG das 3 jarh NCIHT ablehnen da es nicht zustimmungspflichtig ist. du kannst dir in der elternzeit was neues suchen und NACH VORHERIGER ZUSTIMMUNG des ag dort anfangen bzw. den vertrag unterschreiben. du darfst halt nicht über 30 h pro woche während der elternzeit arbeiten. du kannst auch aus der elternzeit heraus kündigen, ich würde das aber erst machen, wenn der neue job sicher ist und dir spaß macht. sonst stehst am ende mit gar nix da. so hatte ich es auch gemacht. drei monate vor ablauf der elternzeit wenn ich recht informiert bin

von mellomania am 11.12.2018, 15:00



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Mehrmalige Verlängerung Elternzeit nach Bindungszeitraum möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde 2021 geboren, meine Frau hat ein Jahr Elternzeit beantragt und genommen. Diese Elternzeit wurde ohne Pause nach RS mit dem AG auf 24 Monate verlängert. Da unsere Situation derzeit nicht wirklich planbar ist (Umzug erforderlich, ggf. 2. Kind, Probleme mit Kita), wollen wir die Elternzeit nochmals verlä...


Elternzeit Verlängerung nach 2 Jahre

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich möchte nach 2 Jahre meine Elternzeit um 6 Monate Verlängern. Meine Frage wäre: Es ist möglich nach 2 Jahre Elternzeit, wieder 1 Tag, 1Woche, oder 1Monat arbeiten zu gehen und anschließend die 6 Monate Elternzeit nehmen, ohne die Zustimmung von dem Arbeitgeber? . Oder muss...


Verlängerung der Elternzeit

Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit. Beim ersten Kind habe ich 3 Jahre EZ genommen und diese zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Ich habe hier also noch ein paar Monate über. Beim 2.Kind habe ich zunächst 2 Jahre Elternzeit genommen. Nun muss ich diese verlängern. Macht es dabei einen Unterschied ob ich zuerst den restlichen Z...


Nachtrag Verlängerung der Elternzeit.

Kann mein AG die Verlängerung meiner Elternzeit ablehnen? Wie unten bereits geschrieben habe ich erst EZ für Kind 1 genommen, und noch vor Ende der EZ mein 2. Kind bekommen. Für K2 habe ich aktuell 2 Jahre Elternzeit genommen, die bald enden. Mit Vorlauf von 7 Wochen würde ich nun das 3.Jahr EZ für K2 einreichen und danach mit 13 Wochen Vo...


Elternzeit Verlängerung

Guten Tag Frau Bader Ich habe eine Verlängerung der Elternzeit beantragt, bis zum 30.10.2023 (Verlängerung um eine Woche). Ich habe diesen schriftlichen Antrag innerhalb der 7-wöchigen Frist gestellt. Mein erster Elternzeitabschnitt von 2 Jahren endet am 22.10.2023. Daher möchte ich zurückkehren und am 31.10.2023 mit der Inanspruchnahme meines R...


Verlängerung Elternzeit

Und noch eine Frage für mich. Ich habe 14 Monate Elternzeit beantragt. Wenn ich nun verlängern will, aber die Arbeitsstunden nicht reduzieren, gebe es ja keinen Grund für den Arbeitgeber, dies zu akzeptieren, oder?


Verlängerung der Elternzeit nach 3. Geburtstag

Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist im Oktober 2017 geboren. Damals hatte ich 12 Monate Elternzeit. Im März 2023 habe ich erneut 12 Monate Elternzeit für sie genommen, die entsprechend im Februar 2024 enden. Nun würde ich diesen zweiten Abschnitt gerne ab März 2024 um weitere 12 Monate verlängern. Ist dies nur mit Einwilligung meiner ...


Elternzeit Verlängerung aber keine Rückmeldung?

Ich habe für 22 Monate Elternzeit genommen und möchte diese verlängern. Mein Antrag ist vor knapp 8 Wochen (in der Frist) bei meinem Arbeitgeber eingegangen, habe bis heute aber keine Antwort erhalten. Gilt das als Zustimmung? Das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber ist seit der Schwangerschaft nicht besonders gut, weshalb ich mich nicht traue, nach...


Verlängerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg...


Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha...