Hallo Frau Bader! Unser Kind wurde am 27.4.2017 geboren, ich hatte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit angemeldet bis 26. bzw 27.4.2019. Also 2 Jahre. Nun möchte ich gerne mein 3. Jahr Elternzeit direkt anhängen. Also dann bis Ende April 2020. (Genaues Datum? 27.4.2021?) (Ich dachte, 2 Jahre Elternzeit enden genau mit dem Vortag des Geburtstages, irgendwie hatte da schon Probleme beim Antrag auf Elternzeit...) Zu meinen Fragen: Der Familienbetrieb in dem ich angestellt bin hat weniger als 5 Mitarbeiter. Dürfte mein Chef, aus betrieblichen Gründen, meinen Antrag auf Verlängerung ablehnen? Weil Personal fehlt (er müsste dann nämlich dringend jemanden einstellen weil es sonst definitiv zu wenige Mitarbeiter wären) oder ich den 1. Antrag auf Elternzeit nur bis zum 26.4.19 gestellt habe? Könnte mir der eine Tag zum "Verhängnis" werden bzgl der Ablehnung? Darüber hinaus möchte ich mir ohnehin nach bzw während der Elternzeit einen neuen Job suchen. Wir bekommen vielleicht nach den Sommerferien einen KiTa Platz, mit Eingewöhnungszeit könnte ich ggf. ab Oktober/November wieder arbeiten wenn ich was Neues finde. Oder eben erst später. Kann ich also noch während des 3. Elternzeitjahres vorzeitig kündigen? Oder könnte er mir sogar, wenn der Antrag auf Verlängerung abgelehnt werden darf, direkt für April bzw Mai 2019 kündigen? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, meine Situation ist ja doch etwas kompliziert. Vielen Dank im Voraus
von Marmama am 11.12.2018, 14:43