mit kleinem Sorgerecht Recht auf Kinderkrankheitstage?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: mit kleinem Sorgerecht Recht auf Kinderkrankheitstage?

Sehr geehrte Frau Bader, ich lebe mit meiner Frau seit vielen Jahren in einer "Eingetragenen Lebenspartnerschaft". Seit einem Jahr haben wir einen kleinen Sohn. Ich bin die leibliche Mutter, meine Frau die Co-Mutter. Die Adoption des Kleinen durch meine Frau werden wir in Kürze beantragen. So lange diese noch nicht durch ist, hat meine Frau ein kleines Sorgerecht, ich gelte jedoch noch als alleinerziehend. Wir gehen beide halbtags arbeiten, um uns Arbeit und Kindererziehung zu teilen, und da stellt sich die Frage, ob meine Frau mit ihrem kleinen Sorgerecht ebenfalls Kinderkrankheitstage nehmen darf? Oder sind mir als "Alleinerziehende" (was ja eigentlich totaler Quatsch ist) die doppelte Anzahl der Kinderkrankheitstage zugesprochen? Ich danke Ihnen und grüße Sie.

Mitglied inaktiv - 17.12.2010, 09:12



Antwort auf: mit kleinem Sorgerecht Recht auf Kinderkrankheitstage?

Hallo, dies regelt § 45 SGB V http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html Stiefkinder sind in die Regelung des Pflegekrankengeldes ausdrücklich einbezogen durch die Verweisung des § 45 Abs. 1 S. 2 SGB V auf § 10 Abs. 4 SGB V, der Stiefkinder (ferner Enkel und Pflegekinder) ausdrücklich den leiblichen Kindern in der Familienversicherung gleichstellt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2010



Antwort auf: mit kleinem Sorgerecht Recht auf Kinderkrankheitstage?

Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Ich hätte jedoch noch eine kleine Rückfrage, da ich mit dem Begriff des "Stiefkindes" noch etwas überfordert bin: wenn die Stiefkindadoption noch nicht durch ist, ist der kleine Mann doch noch gar kein Stiefkind meiner Frau, oder? Ich grüße Sie.

Mitglied inaktiv - 17.12.2010, 14:04



Antwort auf: mit kleinem Sorgerecht Recht auf Kinderkrankheitstage?

Ich glaube, mir ist ein Licht aufgegangen, Stiefkindadoption heißt Stiefkindadoption, weil ein Stiefkind adoptiert wird (es wird also nicht durch die Adoption zum Stiefkind). Ach, da mußte ich 33 Jahre alt werden...;) Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe. Liebe Grüße. Samira77

Mitglied inaktiv - 17.12.2010, 14:24



Antwort auf: mit kleinem Sorgerecht Recht auf Kinderkrankheitstage?

Hallo Samira Wollte nur ix viel Glück bei der Ado wünschen. Machen wir auch gerade, also mein Mann, aber das JA ist echt der Brüller, wollten uns das ganze erstmal ausreden. Vor dem Erstkontakt am Besten alle möglichen Fragen schonmal durchgehen und sich drauf vorbereiten. Hauptaussage von denen war so oft : Das kann ihr Mann doch auch ohne Ado, das können sie auch anders regeln, warum denn ,... und so weiter. Dachte ich bin im falschen Film ! Alles Gute und hartnäckig bleiben.

Mitglied inaktiv - 17.12.2010, 15:22



Antwort auf: mit kleinem Sorgerecht Recht auf Kinderkrankheitstage?

Genau so ist es :-)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2010



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