Hallo,,
ich hoffe sie können mir ein wenig weiterhelfen,,
Ich bin schwanger u würd gern nächstes Jahr mit meinem Freund zusammen ziehen ,, er arbeitet u verdient ca 1400 netto, ich bin leider Alg 2 Empfängerin,,
Nun meine Frage ,, steht mir dann noch Geld zu vom Amt ? Wenn ja wieviel ,, oder muss mein Freund dann für mich u das Kind aufkommen,, das würde ja nie reichenn :-(
lg grüße u danke für die Antword,,
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 13:39
Antwort auf:
mit ´Freund zusammen ziehen
Hallo,
meine Vorrednerinnen haben recht!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2010
Antwort auf:
mit ´Freund zusammen ziehen
Wenn ihr zusammenzieht, seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Soll heißen, das Einkommen deines Freundes wird zur Bedarfsermittlung herangezogen. Da du dann ja auch noch Kindergeld bekommst, kann es durchaus sein, das ihr keinen Anspruch mehr habt und dann Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen müsst.
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 13:47
Antwort auf:
mit ´Freund zusammen ziehen
Hallo
Ihr könnt beruhigt zusammenziehen,das Amt wird so oder so prüfen, was sie von ihm holen können.
Er ist der Vater des Kindes und da ist er unterhaltspflichtig.
Genauso wie für Dich die ersten 3 Jahre, wenn Du wegen des Kindes nicht arbeiten gehen kannst.
Eine schöne Schwangerschaft !
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 14:49
Antwort auf:
mit ´Freund zusammen ziehen
Wenn du mit deinem Freund zusammen ziehst und er so viel Netto verdient, bekommst du keinen Cent mehr vom AA. Habe diesen Weg durch und mein Freundmuss nun für uns 3 allein aufkommen. Außerdem bekommst du dann keinen Zuschlag für die Schwangerschaft mehr (Zuschuss zu Umstandskleidung, Erstausstattung) Wenn es irgendwie geht, lass deine Wohnung weiter laufen. Unterhalt beläuft sich in der Größenordnung des Gehaltes auf 241,00 €, die dein Freund dann offiziell zahlen muss. Mehr nicht.
Also, überlegt es euch.
LG Bine
Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 15:27