Hallo, ich bin Krankenschwester in Muenchen und deutsch.
Mein Ehemann ist Indonesier und lebt und arbeited in Bali.
Er hat noch Probleme mit der deutschen Sprache und bekommt deswegen keinen laengeren Aufenthalt hier, nur 3 Monate.
Voellig ueberstuerzt und ungeplant bin ich schwanger geworden.
Meine Frage, kann ich nach der Geburt des Kindes, wenn ich meinen Wohnsitz hierbehalte Elterngeld von Deutschland beziehen und 1 Jahr oder 2 bei Ihm leben? Kann auch 2 mal im Jahr nach Deutschland fliegen.
Ich hoffe Sie koennen mir einen Rat geben.
Viele Gruesse
Claudia Horlet
von
Claudia Horlet
am 01.05.2014, 23:44
Antwort auf:
Mit Baby Reisen
Hallo,
Sie müssen in D leben, um EG zu bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2014
Antwort auf:
Mit Baby Reisen
Hier würde ich mal direkt bei der L-Bank anrufen und um Hilfe bitten
Die sind dort sehr nett und können super weiter helfen, denn die zahlen ja dann auch das Elterngeld aus
LG
von
tweety2ew
am 02.05.2014, 09:29
Antwort auf:
Mit Baby Reisen
Hallo,
mein Lebensgefährte ist auch Ausländer. Deshalb habe ich auch persönliche Erfahrungen mit diesem Thema.
Um Elterngeld bzw. Kindergeld zu beziehen, muss Dein Hauptwohnsitz in Deutschland sein. Hauptwohnsitz hat man dort, wo man sich überwiegend aufhält.
Eigentlich müsstest Du Dich auch aus Deutschland abmelden, wenn Du nicht mehr in Deutschland lebst.
Ob und wie kontrolliert wird, kann ich nicht sagen.
Ich kenne aber mehrere Leute, die während der Elternzeit länger Urlaub im Ausland gemacht haben.
Zum Thema Aufenthaltserlaubnis möchte ich Dir noch was sagen:
Da Ihr ja jetzt ein Kind bekommt, hat Dein Mann das Recht auch ohne den Sprachkurs in Deutschland zu leben. Ihr müsst nur eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragen. Das geht auch schon vor der Geburt. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung braucht ihr nicht zu machen, da Ihr verheiratet seid.
Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du Dich gerne noch mal an mich wenden.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 02.05.2014, 12:01