Frage: Mischeinkünfte

Liebe Frau Bader, zunächst einmal herzlichen Dank für Ihr Engagement für uns Eltern. Nun zu meiner Frage: Nach langem Wunsch bin ich schwanger, Entbindungstermin in November 2017. Ich befinde mich in der Ausbildung zur Psychotherapeutin, seit 2015 habe ich dadurch Umsätze aus freiberuflicher Selbständigkeit ohne jeglichen Gewinn. Zum anderen hatte ich bis Ende 2016 Einnahmen aus einem Teilzeit -Angestelltenverhältnis. Leider verstarb dann mein Arbeitgeber und seit Januar beziehe ich ALG1 plus weiterlaufen die freiberuflichen Einnahmen. Wird für die Elterngeldberechnung nun das letzte Wirtschaftsjahr herangezogen oder die letzten 12 Monate? Sollten es leider die letzten 12 Monate sein, habe ich ja noch keine Steuererklärung für das Jahr. Was gebe ich da an? Nur die bis dahin zugeflossenen Umsätze und Ausgaben der letzten 12 Monate (Krankenkassen zahlen deutlich nach Quartalsende)? Und 10 Monate ALG1 und 2 Monate Gehalt aus Angestelltenverhältnis? Ich hoffe, meine Frage ist verständlich und danke schon jetzt für Ihre Antwort!

von PPIA am 13.04.2017, 10:56



Antwort auf: Mischeinkünfte

Hallo, das letzte Wirtschaftsjahr. Es wird dann erst vorlàufig bis zur Steuererklàrung gezahlt. Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2017



Antwort auf: Mischeinkünfte

Noch ein Zusatz, weil es für den Laien oft missverständlich ist: ich bin Diplom-Psychologin. Für die Approbation müssen wir nach dem Studium die teure Therapeutenausbildung machen. Das ist keine Ausbildung im Sinne Angestellter und Arbeitgeber, eher Seminare und Selbständige Patientenbehandlung unter Supervision.

von PPIA am 13.04.2017, 11:51