Hallo zusammen,
wenn ein Kind im April 20 geboren wird und Mischeinkünfte bestehen (angestellt im ÖD plus Lehraufträge mit Honorar): welche Jahre lassen sich für die EG-Berechnung heranziehen? Für ein vorheriges Kind wurde von 08/18-10/19 Elterngeld bezogen.
von
marieseptember
am 20.10.2019, 12:09
Antwort auf:
Mischeinkünfte- welches Jahr für Elterngeld?
Hallo,
ausgegangen wird vom letzten abgeschlossenen Jahr vor der Geburt. Wenn Sie da MG o EG erhalten haben, werden diese Jahre aber auf Antrag ausgeklammert.
Sie wären dann bei 2017.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2019
Antwort auf:
Mischeinkünfte- welches Jahr für Elterngeld?
Wenn die selbstständigen Einkünfte auf dem Steuerbescheid erscheinen (also nicht unter irgendwelche Freibeträge fallen), dann hast du die Wahl zwischen 2019 (Jahr vor Geburt) oder 2017 (erstes Jahr ohne Elterngeldbezug).
von
Dojii
am 21.10.2019, 07:36