Hallo, ich bin siet einem jahr durchgängig mit einem Lohn von etwa 390 in einem betrieb mit ca 70 angestellten beschäftigt. Nun bin ich ss et ist am 20.04.2008. Ich möchte nach der geburt weiterarbeiten. Heute sagte mir meine abteilungleiterung ich solle mich darauf einstellen das bei uns an minijobber grundsätzlich kein mutterschaftsgeld gezahlt werde. Stimmt das das minijobber keinen anspruch auf muuterschutz haben? Ich habe keinen schriftlichen arbeitsvertrag. Als ich einmal wegen einer bronchitis krankgeschrieben war habe ich auch kein lohn bekommen mit der begründung ich bekäme stundenlohn. Habe ich wenn ich ss-bedingt krankgeschrieben werde also total ausfall, genau wie in der regulären mutterschutz zeit`? LG
Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 19:51