Hallo
ich werde von der Elternzeit Ende Juli direkt in die Arbeitslosigkeit gehen, sprich ich bekomme das ganz normale ALG, wie ist das denn, welche Job darf ich annehmen damit ich trotzdem das ALG behalte, wie sieht es mit einem Minijob oder diesen 400 € Jobs aus? Werden die dann auf das ALG angerechnet?
Ist es nciht so, wenn man alleinerziehend ist, das man eigentlich nicht arbeiten muss bis das Kind 12 Jahre ist, mein Kleiner ist 3.
Darf man die 400 Euro nebenbei verdienen und behält trotzdem das ALG oder gibt es da eine Grenze?
Danke und liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 12.07.2007, 12:59
Antwort auf:
Minijob
HAllo,
jeder verdienst wird angerechnet u man muss arbeiten, wenn das Kind 3 ist.
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2007
Antwort auf:
Minijob
Hallöle...
also der Minijob wird bis auf 165Euro (so viel darf man dazuverdienen) angerechnet...
ALG gibt es auch nur dann, wenn die Betreuung des Kindes gewährleistet ist...
zum Beispiel...
hast du vor der Geburt Vollzeit gearbeitet und Du kannst "nur nachweisen", das das Kind jetzt in Teilzeit betreut wird, bekommst Du auch nur Teilzeit ALG Geld...
LG
Peeka, die das auch durchhat
Mitglied inaktiv - 12.07.2007, 13:39