Ich habe neben meiner Arbeitsstelle einen Zweitjob auf 400€ Basis (Minijob). War bei meiner Kasse (GKV) und diese hat mir gesagt, dass der Zweitjob auf Mutterschutzgeld nicht angerechnet wird. Das würde heißen, dass ich während des Schutzes diese 400€ verlieren würde, denn meinen Lohn (etwa 850 € netto) würde die Kasse und mein Arbeitgeber zusammen zahlen. Die 400 € würden dabei wegfallen. Daher dachte ich daran, auf den Schutz vor der Entbindung zu verzichten, damit auch die 400€ beziehen kann. Die Kasse meinte, das sei nicht so gute Idee, sondern ich könnte während des Mutterschutzes die 400€ weiterbeziehen, da dies Beitragsfrei sei. Ich soll einfach beim Antrag auf Mutterschutz den Minijob nicht angeben. Ist es so richtig? Oder darf ich überhaupt nicht arbeiten? Kann Verzichterklärung auf MuSchutz nur bezüglich 400€ abgeben, also nur bezüglich Minijob? Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 13:46