Liebe Frau Bader,
ich befinde mich derzeit im 3. Jahr meiner Elternzeit. Ich möchte nun bei einem anderen AG einen Minijob annehmen. Diesen muss ich ja bei meinem eigentlichen AG genehmigen lassen. Hierzu habe ich folgende Fragen:
- Stimmt es, dass ich den Job mit einer Frist von mindestens 4 Wochen im Vorraum anmelden muss?
- Unter welchen Umständen kann mir meine AG den Minijob verweigern?
- Bleibt meine gesetzliche Krankenversicherung bei meinem alten AG beitragsfrei bestehen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Stardust
von
stardust82
am 10.03.2018, 21:07
Antwort auf:
Minijob während Elternzeit
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2018