Hallo,
ich befinde mich in einem festen Arbeitsverhältnis und bin noch bis einschl. März 2020 in EZ.
Mein Anspruch auf Elterngeld endet im März 2018.
1. Frage:
Würde mir das Elterngeld gekürzt werden, wenn ich schon vor dem ersten Geburtstag meines Kindes auf Minijob Basis arbeite?
2. Muss ich bei meinem Arbeitgeber tätig sein oder darf ich mich auch woanders bewerben? Und wenn ja, muss ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen?
Lieben Dank
von
Juli-Mami
am 09.12.2017, 07:37
Antwort auf:
Minijob während Elternzeit
Hallo,
1. Ja
2. Sie können auch woanders arbeiten, müssten den Arbeitgeber aber informieren, der darf aus betrieblichen Gründen ablehnen, zum Beispiel, wenn es sich um einen Mitbewerber handelt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2017
Antwort auf:
Minijob während Elternzeit
1. Kommt auf dein Elterngeld an. Wenn du mehr als die 300 EUR Mindestbetrag bekommst, dann wird beim Basiselterngeld alles angerechnet, das du verdienst. Es gibt hier keinen Freibetrag. Meistens lohnt es sich also nicht.
2. Du darfst in der Elternzeit einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber machen, musst ihn deinem aktuellen Arbeitgeber aber mitteilen. Der kann seine Zustimmung innerhalb von vier Wochen aus betrieblichen Gründen verweigern (Arbeiten bei der Konkurrenz, Interessenkonflikt etc.). Geschieht dies nicht fristgerecht, gilt der Job als genehmigt.
von
Dojii
am 11.12.2017, 07:38