Kann man eigentlich nach den ersten 12 Monaten der Elternzeit wieder nebenbei arbeiten gehn, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird, wenn man die Auszahlungsdauer auf 24 Monate gestreckt hat? Die Bezugszeit ist ja normalerweise immer nur 12 Monate lang?
Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 16:19