Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit und das Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet, Dürfte ich nach dem 1. Jahr einen Neben-/Minijob annehmen, ohne dass ich Einbußen habe? Wenn ich das Elterngeld nicht gesplittet hätte, würde ich im 2. Jahr der Elternzeit kein Elterngeld beziehen und könnte problemlos einen Neben-/Minijob annehmen, somit gehe ich davon aus, dass dies bei Splittung des Elterngelds auch im 2. Jahr möglich ist - ist das korrekt? Sonst hätte ich m.E. Nachteile, nur weil ich mich für die Splittung des Elterngelds entschieden habe?! Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung. Gruß Naddel2705
von Naddel2705 am 14.12.2015, 09:17