Frage: Minijob und Stundenzettel

Hallöchen, ich muß für meinen Minijob einen Stundenzettel für April ausfüllen. Ich arbeite jeden tag 2 Stunden und max. 40 Stunden im Monat der Rest ist Überstunde aufzuschreiben. Ich soll jetzt aber nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden eintragen, dann würden mir die Stunden an 4 Urlaubstagen und die von den Feiertagen. Kann ich für diese Tage auch 2 Stunden eintragen? Wie soll ich mich verhalten? lg lucalino

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 15:24



Antwort auf: Minijob und Stundenzettel

Hallo, sorry, verstehe ich nicht. Fragen Sie bitte nochmal irgendwie einfacher. Meinen Sie, ob man, wenn man zB immer Freitags arbeitet und der Freitag ein Feiertag ist, die Stunden nacharbeiten muss? Nein, muss man nicht. Da hat man Glück gehabt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2009



Antwort auf: Minijob und Stundenzettel

Hallo Frau Bader, mir ist dabei wichtig zu wissen ob ich wegen der Feier- und Urlaubstage nun minus-Stunden oder sogar plus-Std.habe. Wenn ich die 4 Wochen im April täglich 2 Std. gearbeitet hätte, käme ich sogar zu einem Überhang von 4 Stunden, da der April mehr als 4 Wochen hat. Andersherum gab es 2 Feiertage und 4 Urlaubstage die mir zu den 40 Std im Monat fehlen. Einen lieben Gruß und Danke für Ihre Hilfe. lucalino

Mitglied inaktiv - 07.05.2009, 08:34



Antwort auf: Minijob und Stundenzettel

Liebe frau Bader, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ich versuche es noch einmal einfacher zu formulieren. Der Monat April hat mehr Tage als nur vier Wochen, ich arbeite täglich 2 Stunden und max. 40 Std. im Monat! (4 Wochen x 10 Stunden = 40 Stunden) Die Feiertage sind also als gearbeitete Zeit anzusehen??? Habe ich 4 Überstunden, denn am 29 + 30.04 habe ich ebenfalls 2 Std. gearbeitet. Ich hoffe es war etwas präziser. Vielen Dank im voraus. lg Katja

Mitglied inaktiv - 07.05.2009, 15:03



Antwort auf: Minijob und Stundenzettel

Hallo, verstehe ich immer noch nicht. Jeder Monat (bis auf Feb.) hat mehr als 4 Wo. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2009



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