Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endete im August diesen Jahres und ich bezog bisher Arbeitslosengeld, da ich meine frühere Arbeitsstelle kündigen musste. Das Arbeitslosengeld wurde auf 15-Stunden-Woche berechnet, die ich nun mit Kind arbeiten kann. Nun werde ich im Dezember einen 370-Euro-Minijob antreten. Ich habe jetzt die Möglichkeit entweder weiterhin arbeitssuchend gemeldet zu sein oder mich arbeitssuchend abmelden. Jetzt zu meiner Frage. Wenn ich mich arbeitssuchend abmelde und im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit z.b. in 1-2 Jahren, habe ich da einen Arbeitslosengeldanspruch? Da ich ja bisher "nur" 4 Monate in Anspruch genommen habe. Auch im Hinblick darauf, dass ich in 1-2 Jahren nicht nur 15 sondern 25 Stunden arbeiten kann. Wie wird da das Arbeitslosengeld berechnet?
von Annabell86 am 27.11.2017, 21:48