Hi, sie haben weiter unten angegeben, das man nur einen Minijob verrichten darf. Ich dachte immer man darf bei mehreren AGs gemeldet sein, aber nicht über 400 Euro kommen. Folgendes hab ich noch bei "Gockel" gefunden: "Solange 400 €/Monat nicht überschritten werden, können auch mehrere Minijobs nebeneinander betrieben werden. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Job (ab 400,01 €/Monat) kann allerdings nur ein Minijob betrieben werden (lt. Aussage der Minijob-Zentrale). " Bei der Knappschaft stand folgendes: Mehrere Minijobs Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Beispiel Herr G. arbeitet regelmäßig seit 1. Juni beim Arbeitgeber A und verdient monatlich 400 Euro. Einen Monat später, am 1.Juli beginnt er beim Arbeitgeber B einen weiteren Minijob und erhält dort monatlich 300 Euro. Herr G. ist für den Monat Juni noch versicherungsfrei, weil sein Monatsverdienst 400 Euro nicht übersteigt. Die Beschäftigung ist ein Minijob. Mit seinem zweiten Minijob übersteigt er jedoch insgesamt die 400 Euro Grenze (400 + 300 = 700). Ab dem 1. Juli sind beide Beschäftigungen keine versicherungsfreien Minijobs sondern sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. LG Peeka
Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 18:09