Guten Tag,
ich habe zwei Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern - einen 35 Stunden Job und einen Minijob. Nach der Geburt meiner Tochter würde ich den Minijob gerne im Anschluss an den Mutterschutz weiterhin ausüben und im Hauptjob Elternzeit beantragen. Ist das möglich?Wenn ja,wie gebe ich das im Elterngeldantrag an?Dort gibt es nicht die Möglichkeit zwischen mehreren Jobs zu unterscheiden.
Vielen Dank schon mal für eine Antwort.
Kristina Henning
von
Inchen88
am 28.02.2019, 20:08
Antwort auf:
Minijob nach der Geburt weiter ausüben während im Hauptjob Elternzeit besteht?
Hallo,
ja, das ist unproblematisch möglich. Schreiben Sie es einfach so an der entsprechenden Stelle mit hin.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2019
Antwort auf:
Minijob nach der Geburt weiter ausüben während im Hauptjob Elternzeit besteht?
ist der minijob vom hauptarbeitgeber genehmigt? also dass du während der EZ dort woanders arbeitest?
von
mellomania
am 28.02.2019, 20:15
Antwort auf:
Minijob nach der Geburt weiter ausüben während im Hauptjob Elternzeit besteht?
Ja, ist möglich. Ich gehe mal davon aus du hast das OK vom Haupt-AG für den Minijob, sollte ja so sein. dann brauchst du natürlich kein neues OK wenn du in der EZ bei ihm weiter arbeitest. Bedenke aber das das Einkommen beim Elterngeld zu Kürzungen führen kann. Und das du dann keinen Kündigungsschutz beim Minijob hast.
von
Felica
am 28.02.2019, 20:49