Hallo Frau Bader,
ich habe einen unbefristeten Vertrag in meiner alten Firma (40 STd. / Woche). Nun möchte ich anfangs auf 450 Euro Basis anfangen. Der AG möchte dies auf ein Jahr befristen, danach muss ich wieder mehr arbeiten. Nun habe ich angemerkt, dass ich keinen befristeten Vertrag möchte, da wurde mir gesagt, mein alter Vertrag läuft ja parallel zum Minijob weiter.
Ist das korrekt?
Besten Dank vorab!
von
Kirala
am 28.05.2013, 14:39
Antwort auf:
Minijob nach Elternzeit
Hallo,
Sie sollten darauf achten, dass der Teilzeitvertrag auf die Elternzeit befristet ist und der alte Vertrag nicht ausgehebelt wird.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Minijob nach Elternzeit
Ja, wenn der 450,-€ Job als TZ während der EZ und befristet für ein Jahr ausgestellt wird, dann stimmt das. Der Vollzeitjob bleibt bestehen und in den kann Du nach der EZ zurückkehren.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 28.05.2013, 14:42