Sehr geehrte Frau Bader, Im 2. Jahr meiner Elternzeit hatte ich meinen Arbeitgeber informiert, dass ich gerne einen Minjob bei einem anderen Arbeitgeber in einer anderen Branche ausführen würde. Er bestätigte, dass von ihrer Seite aus nichts dagegen sprechen würde und für sie die Vorgaben zur Elternzeit gelten. Einen geeigneten Job hatte ich dann später gefunden und auch im 3. (zusätzlich beantragten) Jahr Elternzeit ausgeübt. Hierüber hatte ich meinen Arbeitgeber nicht mehr explizit informiert, da er keinerlei Einwände gegen einen Minijob in der Elternzeit hatte. War das Vorgehen so in Ordnung?
von Springtime am 21.07.2016, 12:20