Minijob in Elternzeit: Mutterschaftsgeld von altem AG+zusätzlich vom Minijob-AG?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Minijob in Elternzeit: Mutterschaftsgeld von altem AG+zusätzlich vom Minijob-AG?

Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit im zweiten Jahr Elternzeit, die im Juni 2019 enden würde. Seit September 2018 habe ich einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz für Kind 2 wird im August 2019 beginnen. Mit meinem alten Arbeitgeber habe ich bereits gesprochen, ich werde für den kurzen Zeitraum von zwei Monaten nicht wieder beim alten Arbeitgeber anfangen. Ich würde nun meine Elternzeit von Kind 1 beim alten Arbeitgeber um ca. 2 Monate verlängern (bis zum Tag vor Start des Mutterschutzes für Kind 2) und dann wieder in Mutterschutz/Elternzeit für Kind 2 gehen. Nun meine Fragen: 1) Dadurch bekomme ich für die Zeiten des Mutterschutzes von Kind 2 wieder mein altes Gehalt wie vor Geburt von Kind 1(also Anteil Krankenkasse + Zuschuss vom alten AG) Richtig? 2) Wie ist die Situation bzgl. Meines Minijobs beim anderen AG? a) Bekomme ich zusätzlich Mutterschutzgeld für den Minijob? b) wenn ja, wie viel? Ich habe im Internet etwas von max 210€ einmalig gelesen Oder kann man Mutterschutzgeld nur entweder vom alten Hauptarbeitgeber ODER vom Minijob-AG bekommen? 3) Den Minijob kann ich nicht mehr ausführen wenn Kind 2 geboren wurde. Sollte ich dann zum Ende der Mutterschutzfrist von Kind 2 den Minijob kündigen oder wäre ein anderer Zeitpunkt sinnvoller? Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen! Schöne Grüße

von Panda1 am 25.02.2019, 23:43



Antwort auf: Minijob in Elternzeit: Mutterschaftsgeld von altem AG+zusätzlich vom Minijob-AG?

Hallo, 1. Ja 2. Das kommt darauf an, normalerweise ist der Vertrag bei dem anderen AG Arbeitgeber auf die Elternzeit beschränkt. Der Vertrag endet dann automatisch. Wenn er weiterläuft haben Sie auch Anspruch von dem anderen Arbeitgeber auf seinen Anteil zum Mutterschaftsgeld, das können aber höchstens zwei Euro pro Tag sein. 3. s.o. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2019



Antwort auf: Minijob in Elternzeit: Mutterschaftsgeld von altem AG+zusätzlich vom Minijob-AG?

1. Ja, wenn deine EZ zum neuen Mutterschutz endet, gibt es das volle Mutterschaftsgeld. 2. kommt drauf an ob der Minijob auf die EZ befristet ist. ist er befristet, endet er mit deinem EZ-Ende. Ist er das nicht, bekommst du dafür auch Mutterschutzgeld, sofern die du erlaubte gesetzliche Arbeitszeit mit beiden Jobs zusammen nicht überschreitest. 3. Kannst du zum Ende des Mutterschutzes kündigen. Noch besser wäre aber, dort auch EZ einzureichen. Vor allen wenn die Möglichkeit besteht das du evtl zu einem späteren Zeitpunkt doch wieder dort arbeiten möchtest, zB wenn das EG durch ist, du beim Haupt-AG aber noch nicht wieder arbeiten willst oder kannst. Auch beim Minijob hast du also einen eigenen Anspruch auf EZ.

von Felica am 26.02.2019, 07:29



Antwort auf: Minijob in Elternzeit: Mutterschaftsgeld von altem AG+zusätzlich vom Minijob-AG?

Der Minijob ist nicht befristet, also ein unbefristeter Vertrag. Ich habe allerdings vom Haupt-AG nur eine Genehmigung für den Minijob, solange ich in Elternzeit bin. Die Genehmigung für den Minijob läuft bis Juni 2019, wo meine Elternzeit eigentlich geendet hätte. Diese verlängere ich jetzt ja nochmals um zwei Monate aufgrund der neuen Schwangerschaft. Dabei wollte ich mit dem Haupt-AG noch abklären, ob ich dann noch länger den Minijob machen kann, da ich jetzt ja doch noch nicht zum Haupt-AG zurückkehre. Denke nicht dass es da ein Problem gibt. Bräuchte ich dann vom Haupt-AG eine Genehmigung für den Minijob bis Ende des Mutterschutzes von Kind 2, damit ich für den Minijob ebenfalls Mutterschaftsgeld beantragen kann? Oder wie lange müsste der Vertrag mit dem Minijob laufen, damit mir Mutterschaftsgeld zusteht? Elternzeit werde ich für den Minijob wahrscheinlich eher nicht nehmen sondern kündigen. Bzgl. Arbeitszeit: beim Haupt-AG habe ich vor meiner ersten Schwangerschaft 35 Std pro Woche gearbeitet. Beim Minijob arbeite ich 10,5 Std pro Woche. Da wäre ich dann unter der gesetzlichen Häöchstarbeitszeit von 48 Std, oder? Wobei ich da ja in Mutterschutz wäre und die Stunden tatsächlich nicht arbeiten würde. Vielen Dank für die Antworten!

von Panda1 am 26.02.2019, 13:26



Antwort auf: Minijob in Elternzeit: Mutterschaftsgeld von altem AG+zusätzlich vom Minijob-AG?

Wie hast du den Fall gelöst? Da ich momentan in der gleichen Situation bin.

von danieeela am 17.08.2019, 13:59



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