Hallo, welche Folgen können eintreten, wenn ich einen kleinen Nebenjob(70 Euro im Monat) meinem Arbeitgeber, bei dem ich in Erz.Urlaub bin, nicht melde???
Ich glaube im Tarifvertrag ist festgehalten, dass jeder nebenjob gemeldet werden muss. Ich verliere aber dann den Anspruch auf das Recht , den Erziehungsurlaub noch mal für eine bestimmte Zeit zu verlängern.Auf diese Verlängerung bin ich aber später w/Kindergarteneintrittstermin angewiesen. Kann man mir wegen 70 euro monatlich fristlos kündigen??
Vielen Dank brombi
Mitglied inaktiv - 09.09.2004, 13:55
Antwort auf:
minijob im erz.urlaub
Hallo,
ja, er kann kündigen, ausserdem kann es Ärger mit der EG-Stelle geben (obwohl Minijobs nicht angerechnet werden).
Sie können den EU grds. nur mit Zustimmung des AG verlängern.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2004
Antwort auf:
minijob im erz.urlaub
Hallo,
du mußt es auf jedenfall melden am bestens läßt du dir die Genehmigung schriftlich geben.
Denn wenn er es raus bekommt kann er dich kündigen.
Der Erziehungsgeldstelle muß man es auch melden( wenn man Erz.geld bekommt)
mfg. glückliche Mami
Mitglied inaktiv - 10.09.2004, 13:59