Minijob - aber keinen Anspruch auf Krippenplatz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Minijob - aber keinen Anspruch auf Krippenplatz

Hallo, ich habe ein kleines Problem. Ich habe seit einer Woche einen Minijob (arbeite 5 Stunden in der Woche). Aufgrund von Arbeitslosigkeit vorher läuft der Krippenplatz für meinen Sohn (2,5 Jahre) Ende Juli aus. Das Jugendamt teilte mir mit, daß ich bei einem Minijob keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Krippenplatzes hätte. Dabei kenne ich einige Alleinerziehende Mütter, die arbeitslos sind und trotzdem einen 6-stündigen Krippenplatz haben. Wie kann das sein, daß jeder so unterschiedlich behandelt wird? Die Kosten einer Tagesmutter werden erst ab 11 wöchentlichen Stunden vom Jugendamt übernommen. Was kann ich tun? Ich habe auch niemanden, der auf meinen Sohn die 5 Stunden aufpassen kann. Irgendwie ist das Leben so ungerecht! Vielen Dank für Ihre Antwort! Liebe Grüße Peggy

Mitglied inaktiv - 17.07.2007, 10:00



Antwort auf: Minijob - aber keinen Anspruch auf Krippenplatz

Hallo, teilen Sie dem Amt mit, man soll Ihnen die Ablehnung schriftlich geben u teilen Sie direkt mit, dass Sie dagegen Rechtsmittel einlegen werden. Dann werden Sie mal sehen, ob das wirklich schriftlich so kommt. Liebe Gruesse, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2007



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