Hallo,
ich habe während meiner Elternzeit einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber. Jetzt bin ich schon mehrere Male mit meinem Kind krank gewesen und ich selbst jetzt leider auch schon.Muß ich diese Tage nacharbeiten, oder wie wird das geregelt? Einen Krankenschein braucht mein Arbeitgeber vom Minijob nicht, sagt er. Wie läuft das richtig ab?
Danke für eine Info.
Mitglied inaktiv - 10.12.2007, 21:15
Antwort auf:
Minijob-Krankheit
Hallo,
bei einem Minijob sind Sie nicht über diesen KK-Versichert. Sie müssen Krankheit zwar nicht nacharbeiten, haben aber auch keinen Anspruch nach SGB X auf Freistellung und Ersatz der Kosten von der KK bei Krankheit des Kindes.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2007
Antwort auf:
Minijob-Krankheit
Moin...
ein Minijob ist genauso ein Arbeitsverhältnis, wie ein normaler Job. Ich würde allerdings trotzdem immer eine Krankmeldung besorgen und auch abgeben (und das auch nur bei 1 Tag), sodaß der AG nicht sagen kann, ja da und da haben Sie gefehlt...
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 07:03