Frage: Minihob, Probezeit, schwanger

Hallo, ich habe zum 01.04. einen Minijob angefangen mit einer Probezeit von 3 Monaten. Nun bin ich ungeplant und überraschend schwanger geworden. Kann mir in der Probezeit deswegen gekündigt werden? Wie schaut es mit Elterngeld und Erziehungsurlaub aus? Besteht Anspruch? LG Alexandra

Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 11:03



Antwort auf: Minihob, Probezeit, schwanger

Hallo, ob Sie in der Probezeit kündbar sind, hängt vom Vertrag ab. Entweder Befristung auf Probezeit und dann neuer Vertrag= AG kann mit Probezeit beenden "Normale" Probezeit, also einfach nur Kündigungserleichterung= keine Kü in SS EG und EZ können Sie ganz"nomal" wie alle anderen AN auch nehmen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2009



Antwort auf: Minihob, Probezeit, schwanger

und dran denken, falls Du familienversichert bist (also KK) steht Dir kein Geld im Mutterschutz zu. es gibt hier ne Einmalzahlung: http://www.mutterschaftsgeld.de/ und das Elterngeld bekommst Du schon ab geburt, bzw. sobald der Antrag durch ist. Dauert ca. 14 Tage. Und das Elterngeld wird beim Minijob anders berechnet. Es gibt da mehr Prozente (97 % oder so) mal beim Elterngeldrechner gucken. fällt mir jetzt so dazu ein, da ich auch einen Minijob habe und es völlig doof finde, das es im Mutterschutz kein Geld gibt LG Diana

Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 12:19



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