Mindestsumme, wenn EG gleich dem zusätzlichen Verdienst?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mindestsumme, wenn EG gleich dem zusätzlichen Verdienst?

Hallo, Habe eine Frage bzgl. des Elterngeldes. Wenn man das Elterngeld splittet auf zwei Jahre und arbeitet TZ hinzu, wird der Verdienst nur im ersten Jahr angerechnet. Was ist aber wenn das Elterngeld gesplittet z.B 550€ im Monat beträgt und der zusätzliche Verdienst ebenso hoch ist, es also keine Differenz gibt? Wird dann kein Elterngeld bezahlt? Oder gibt es eine Mindestsumme? Bekäme man 1Jahr EG eigentlich 1100€ monatlich und würde 550€ hinzu verdienen, dann bekommt man nur die 67% der Differenz, richtig? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort

von Cinchillagirl am 21.04.2013, 13:32



Antwort auf: Mindestsumme, wenn EG gleich dem zusätzlichen Verdienst?

Hallo, im ersten Jahr bekommt man mind. 300 €. Im zweiten Jahr den gesplitten Betrag + Lohn Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2013



Antwort auf: Mindestsumme, wenn EG gleich dem zusätzlichen Verdienst?

Liegt im 2. Jahr dein Elterngeld gesplittet bei 550 Euro und dein Einkommen auch bei 550 Euro, dann hast du im 2. Jahr 1100 Euro in der Tasche. Mal angenommen, du hattest ein Netto vor der Geburt von ca 1700 Euro und bekommst daraufhin 1100 Euro Elterngeld. Verdienst aber nun im ersten Jahr (Elterngeldbezugszeitraum) 550 Euro. Dann ist dein "Einkommensverlust" ja nur noch (1700 - 550) 1150 Euro. Und nur noch davon gibts das Elterngeld, bei 67% also grob 750 Euro. Lässt du das Splitten, gibt es nur noch 375 Euro. Gruß Sabine

von SumSum076 am 22.04.2013, 00:59



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