Hallo Frau Bader, im Dezember 2011 erwarten wir unser viertes Kind. Das Jahr vor der Geburt war ich dann 15 h in der Woche selbständig tätig. Jetzt überlege ich, ob ich mich für eine Elterngeldzahlung nach Einkommen berechnet entscheiden soll ( das wäre so ca. 500€ monatlich) oder ob es auch möglich wäre, den Mindestbeitrag zu beziehen und weiterhin unter 30 h selbständig als Kinderbetreuerin tätig zu sein. Würde dann auch das zusätzliche Einkommen mit dem Elterngeldbeitrag verrechnet oder bleiben die 300 € in jedem Fall, egal wieviel man innerhalb der möglichen 30 h dazuverdient? Ich danke Ihnen für die Auskunft Mit freundlichen Grüßen samaka
von Samaka am 17.06.2011, 15:56