Ich bin noch bis März 07 in Elternzeit und habe einen unbefristeten Vertrag im öffentlichen Dienst. Da ich momentan und auch nach Ablauf der Elternzeit nur eine Kindesbetreuung von 10 Wochenstunden habe, möchte ich bei meinem Arbeitgeber mit 8 Wochenstunden (+Fahrtzeit = 10Std.) wieder einsteigen, jetzt oder später. Der war natürlich nicht begeistert weil man ja in acht Stunden nicht viel schaffen kann, meinte ich könnte das beantragen aber das wäre so gut wie chancenlos. Habe ich einen Rechtsanspruch darauf? Gibt es eine wöchentliche Mindestarbeitszeit?