Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag , da wir beruflich bedingt umziehen müssen. Der Vermieter vermietet dem Mieter vom 1.7.2018 die Wohnung. Nun steht zur Kündigung folgendes: Das Mietverhältnis wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann vom Mieter bis zum dritten Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monat schriftlich gekündigt werden. Die fristlose Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die ordentliche Kündigung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Hab ich das richtig verstanden, dass eine dreimonatige Kündigungsfrist vorhanden ist. Danke
von Nesrine am 02.04.2019, 16:10