Hallo zusammen, ich wohne mit meinem Freund und dem Vater des Kindes in einer zwei Zimmer Wohnung. Wir möchten das erste halbe Jahr (Entbindungstermin 19.06.08), nach der Geburt, noch gerne hier wohnen bleiben, da der Wurm eh erst einmal mit zu uns ins Schlafzimmer soll. Bin ich verpflichtet meiner Vermieterin über meine Schwangerschaft zu informieren? Eigentlich würde ich das gerne tun, habe jedoch Angst noch vor der Geburt, bei einer eventuellen Kündigung, umziehen zu müssen. Habe ich einen Kündigungsschutz? Vielen Dank für eine Antwort!
Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 15:15