Frage: mietobergrenze/alg2

hallo frau baader, wir bekommen im august unser baby und wollen im juni zusammenziehen. für den monat juli müsste ich alg2 beantragen, weil ich dann mit dem studium fertig bin. wie sieht es nun mit der miete aus, woher weiß ich wieviel das amt trägt? werden mein freund (ist entweder noch student oder arbeitet) und ich als bedarfsgemeinschaft gerechnet?kann ich mit dem mietsatz für zwie personen rechnen (in der beratungsstelle für schwangere wurde mir gesagt: miete für zwei personen wenn baby da (!) und das amt zahlt dann 2/3 der miete, vorher nur die hälfte)? und die wichtigste frage: wie errechnet sich der von der arge gezahlte mietsatz?kann ich mich nach folgendem link richten? http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung/Wohngeld-,1567.1059189/Die-Wohngeldreform-zum-1.-Janu.htm#Mieth%F6chstbetr%E4ge und wo erfahre ich welche mietstufe unsere stadt hat? dankeschön

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 15:53



Antwort auf: mietobergrenze/alg2

Hallo, Sie wollen genau Infos zum Thema ArbGeld II - das ist Sozialrecht, hier kümmern wir uns um Arbeitsrecht etc. Sorrs, dass ist nicht mein Spazialgebiet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2009



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