Frage: mieterselbstauskunft

hallo, ich weiß nicht, ob mir hier jemand weiterhelfen kann, aber ich versuchs mal. wir leben im moment in einer viel zu klein gewordenen wohnung, gerade mal 2 zimmer für uns und die zwei kleinen. die wohnungssuche gestaltet sich in unserer gegend auch nicht grade als einfach. im dezember bekommen wir zuwachs und ich will auf keinen fall dann noch hier sein. meine frage, wir wurden von zwei vermietern aufgefordert, eine "mieterselbstauskunft" auszufüllen und unsere bank auch zu beauftragen dem vermieter auskunft zu geben, ob wir wohl auch in der lage sind unsere künftige miete zu bezahlen.. (frechheit eigentlich, ich habe nicht vor das nicht zu tun und kann mir die mieten auch leisten). der punkt ist nur, in dieser auskunft möchte der vermieter wissen, ob es unterhaltsberechtigte gibt. da mein mann unterhalt an kinder erster ehe zahlt, denke ich, würden wir nie eine wohnung bekommen, wenn wir das angeben würden, obwohl unsere finanzen in ordnung sind. in wieweit ist man bei solch einer persönlichen frage zur wahrheitsgemäßen antwort verpflichtet? ich möchte einerseits niemanden anlügen, weil ich nicht denke, daß ich mich für etwas schämen muß, andererseits finde ich, daß diese frage zuweit geht, weil wir wahrscheilich sonst ewig nicht eine größere wohnung bekommen würden... und mit 3 kindern auf 54qm können wir schlichtweg nicht mehr bleiben... vielleicht hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht und kann mir raten. LG, nell

Mitglied inaktiv - 19.08.2003, 11:53



Antwort auf: mieterselbstauskunft

Hallo Nell, vielleicht könnt ihr das umgehen, indem nur Du Mieterin wirst (und nicht beide gemeinsam). Da kann der Vermieter eigentlich nur von Dir die Selbstauskunft fordern ... LG Daniela

Mitglied inaktiv - 19.08.2003, 14:44