Guten Morgen!
Mein Partner und ich sitzen grade über dem Elterngeldantrag für die beiden Partnermonate. Nun ist unsere Frage, ob man Mieteinnahmen angeben muss? Weil Einkünfte aus Gewerbe (bei uns Photovoltaikanlage) muss man ja zum Beispiel auch mitangeben.
Bitte um Hilfe!
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 28.12.2010, 08:55
Antwort auf:
Mieteinnahmen beim EG angeben? Gern an alle!
Hallo,
ich habe die nicht angegeben. Spielen ja keine Rolle, die bekommt man ja trotz Geburt weiter
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.12.2010
Antwort auf:
Mieteinnahmen beim EG angeben? Gern an alle!
Öhm, sicher weiß ich es nicht.
Aber ich denke es müssen alle Einkünte angegeben werden, die der Antragssteller hat !
Schreib sonst dazu was es genau ist.
Am besten einfach mal bei der Elterngeldstelle anrufen, die sind supernett und helen am Telefon bei solchen Fragen weiter.
Mitglied inaktiv - 28.12.2010, 08:58
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Mieteinnahmen beim EG angeben? Gern an alle!
Hm, naja, schon klar, dass man die Mieteinnahmen trotz Geburt weiterbekommt. Die Abschlagszahlung für die Photovoltaikanlage bekommt man auch weiter und die muss man z.B. schon angeben, wird nämlich mit dem EG verrechnet. Aber wenn Sie´s auch nicht angegeben haben, dann mach ich´s auch nicht. Wir schieben die Schuld auf Sie! ;-)
Liebe Grüße und einen guten Rutsch!
Mitglied inaktiv - 28.12.2010, 20:25
Antwort auf:
Mieteinnahmen beim EG angeben? Gern an alle!
Magst nicht einfach mal anrufen bei der Elterngeldstelle.
Dann gehst Du auf Nummer sicher, und sparst Dir teure Nachzahlungen ( eventuell ) ?
Mitglied inaktiv - 29.12.2010, 06:54
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Mieteinnahmen beim EG angeben? Gern an alle!
Ja klar ruf ich da an, alles andere ist mir zu unsicher.
Danke noch für den Tipp, hätte ich auch selber drauf kommen können...
Mitglied inaktiv - 29.12.2010, 10:31
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Mieteinnahmen beim EG angeben? Gern an alle!
Du musst sie deshalb nicht angeben, weil es sich nicht um Einkünfte aus Erwerbstätigkeit handelt. Deshalb wird auch nicht danach gefragt.
Ausnahme: Gesetzesänderung 2011, wenn nach zu versteuerndem Einkommen über 250.000,- bzw. 500.000,- Euro gefragt wird (§ 1 Abs. 8 BEEG)
@ Frau Bader: Dass die Einkünfte nach der Geburt weiter bezogen werden, ist nicht maßgeblich. Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, z.B. die angesprochene Photovoltaikanlage oder auch stille Beteiligungen, sind anzugeben, auch wenn sie nach Geburt unverändert weiter bezogen werden. Der Bezug kann den 12-Monats-Zeitraum, aus dem das Elterngeld berechnet wird, ändern. Nicht-Angabe kann zu erheblichen Rückforderungen der Elterngeldstelle führen. Nicht in der Regel, aber im schlimmsten Fall zieht Nicht-Angabe dieser Einkünfte ein Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nach sich.
LG
Mitglied inaktiv - 05.01.2011, 12:43