Frage: Meldung Arbeitsamt

Hallo Frau Bader, im März`06 endet meine Elternzeit. Ich bin vor kurzem umgezogen und kann meine alte Arbeitsstelle nicht mehr antreten. Meinen Arbeitsvertrag kündige ich 3 Mon. vor Ablauf der EZ. Einen Kigaplatz für meine Tochter habe ich erst im Sommer nächsten Jahres nach den Schulferien, da mitten im Jahr keine Kinder aufgenommen werden. Muss ich mich nach Ende der EZ oder bereits nach der Kündigung beim AA melden? Da ich keine Möglichkeit habe, mein Kind betreuen zu lassen (keine Oma in der Nähe, Tagesmutter kann ich mir nicht leisten), wäre ich ja vorerst nicht vermittelbar.

Mitglied inaktiv - 31.08.2005, 14:07



Antwort auf: Meldung Arbeitsamt

Hallo, so schnell wie möglich- wegen der Leistungen die Ihnen zustehen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.09.2005



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