Liebe Fr. Bader! Ich bin zurzeit mit meinem ersten Kind in Elternzeit. Bin wieder schwanger und teilte dies meinem Arbeitgeber mit. Somit habe ich die Meldepflicht über die Schwangerschaft erfüllt. Dieser meinte ich sollte mich doch selber mit seinem Steuerberater auseinandersetzen und mich informieren, ob der Steuerberater etwas von mir braucht. Das ist doch die Aufgabe des Arbeitgebers, oder? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
von suwe am 28.04.2012, 08:26