Meldepflicht nach Trennung, hauptsächlich wg. KiTa-Platz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Meldepflicht nach Trennung, hauptsächlich wg. KiTa-Platz

Hallo, ich bin mit Kind in einen anderen Ort 5 km weiter gezogen, werde aber in 2015 zurückziehen. Deshalb soll Kind im jetzigen Kiga bleiben u dann auch dort die Schule besuchen. Ich muss meinen Hauptwohnsitz verlegen, was mach ich wegen dem Kind? Der Vater lebt mit gemeinsamem Sorgerecht noch im alten Ort, reicht dann der Zweitwohnsitz aus, um den Platz zu behalten?? Danke!!

von Princess64 am 10.04.2014, 11:07



Antwort auf: Meldepflicht nach Trennung, hauptsächlich wg. KiTa-Platz

Hallo, nein, wenn die KiGaa der verschiedenen Gemeinden kostentechnisch nicht zussammenarbeiten, muss das Kind den KiGa wechseln Man hat nur einen Anspruch in der Gemeinde, wo der erste Wohnsitz ist Liebe grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



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