Meldepflicht erneute Schwangerschaft in der Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Meldepflicht erneute Schwangerschaft in der Elternzeit?

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Bin ich bei erneuter Schwangerschaft verpflichtet diese meinem AG umgehend davon zu erzählen oder hat dies Zeit? Wenn ja, wann muss ich spätestens davon berichten?

von Marry2011 am 22.01.2014, 12:12



Antwort auf: Meldepflicht erneute Schwangerschaft in der Elternzeit?

Hallo, man ist verpflichtet, es passiert aber nichts, wenn man es nicht/ später macht. Aber der AG muss ja auch planen, da ja dann in den meisten Fällen die erste EZ beendet wird, um in die 2. EZ zu treten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2014



Antwort auf: Meldepflicht erneute Schwangerschaft in der Elternzeit?

Spätestend zum neuen Mutterschutz, wenn Du die erste Elternzeit dafür beendest. Aber das wäre wohl nicht so gut für die Stimmung beim Chef. Je nachdem wie es weitergehen soll in der Firma würde ich entscheiden .

von Sternenschnuppe am 22.01.2014, 12:15



Antwort auf: Meldepflicht erneute Schwangerschaft in der Elternzeit?

Ich werde nach Beendigung der Elternzeiten nicht mehr in dieser Firma arbeiten! Die Stimmung schon seit der ersten Schwangerschaft hinüber und es wird nur noch in schriftlicher Form kommuniziert. Will mich nur absichern, denn wenn ich hier ne Frist verpasse holt mein AG zum Vergeltungsschlag aus, so befürchte ich! Danke für deine Antwort!

von Marry2011 am 22.01.2014, 12:36



Antwort auf: Meldepflicht erneute Schwangerschaft in der Elternzeit?

Ok, dann ist der Weg klar. Da er aber eh nicht ausholen kann, weil er gar nix machen kann würde ich es ihm schon zeitnah mitteilen. Also wenn die kritische Zeit vorüber ist. Und da kannst Du dann auch gleich anmelden ( bedarf keiner Zustimmung ) dass Du die aktuelle Elternzeit einen Tag vor neuem Mutterschutz beendest. Wenn Du das Schreiben vom FA bekommst zum Mutterschutz lässt Du es ihm zukommen und erinnerst noch einmal an die Beendigng der laufenden Elternzeit. Dann drei Jahre für Kind 2 nehmen und sich was anderes suchen und dann kündigen. Alles vorausgesetzt der neue Mutterschutz würde noch in der aktuellen Elternzeit beginnen. Warum doch gleich Bescheid geben ? Weil er eh nix machen kann, aber wenn er zickt, dann macht er das nicht kurz vor der Geburt erst, wenn Du Dich entspannen und freuen sollst :-) Daher würde ich das gleich abarbeiten und somit auch die Reaktion hinter mir haben. Sofern denn eine kommt.....

von Sternenschnuppe am 22.01.2014, 13:55



Antwort auf: Meldepflicht erneute Schwangerschaft in der Elternzeit?

Ich habe schon die Hälfte meiner Schwangerschaft hinter mir.... Wollte mich nur nochmals absichern! So wie du es beschrieben hast hatte ich es vor. Danke schonmal! Hoffe Fr. Bader bekräftigt dies nochmals!

von Marry2011 am 22.01.2014, 14:02



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