Frage: Meitminedrung wegen Schimmel

Hallo! Wir wohnen in einer Mie-3-Zimmer-Wohnung. Im Juli 2009 sind wir eingezogen, doch schon im 1. Winter hatten wir Probleme mit Schimmel. Je kälter es war, desto schlimmer der Befall. Nach langem Mängelanzeigen bei der Verwaltungsgemeinschaft, die der Vermiwter ist, minderten wir vor ca 1 Jahr die Miete für Küche und Bad, da dort der Befall am schlimmsten war. Der Schimmel ist genau dort, wo Dachvorsprünge sind. Ein von uns zu Rat gezogener Bausachverständiger sagte, das die Dämmung dort nicht ausreicht und so Kältebrücken entstehen. Ein von der VG gestellter Gutachter ist der Meinung, wri würden zu wenig lüften. Dies kann ich aber mit gutem Gewissen vonn der Hand weisen, zumal der Gutacher eigentlich Schädlingsbekämpfer ist... In diesem Winter, als -20°C

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 11:31



Antwort auf: Meitminedrung wegen Schimmel

Hallo, Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab. Also schnellstens das Amt einschalten und nach dem Ergebnis schnellstens kündigen (Frist 14 Tage). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.Das wären bei Schimmel ca. 20 %. Zum Kinderarzt würde ich auch gehen um die Sache zu klären.Der kann auch bescheinigen, dass Kranheiten daher kommt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2012



Antwort auf: Meitminedrung wegen Schimmel

...erreicht wurden flossen richtige Bäche Tauwasser in Wohn- und Kinderzimmer. Auch unser Sofs und dr Kinderkleiderschrank wurden nun angegriffen. Wir wollten die Miete für Februar und März nun noch um diese Räume mindern, da man da auch keine Möbel mehr stellen kann und das so kein Zustand ist. Im April werden wir ausziehen. Der Vermieter teilte uns nun mit, dass dies für Feb nicht mehr möglich ist, da die Minderung erst am . angezeigt wurde, dies für den laufenden Monat jedoch bis spätestens . erfolgt sein muss... Für März kann die normale Kaltmiete um 50% gemindert werden. Damit sind wir jedoch nicht einverstanden und möchten sie fragen, wie wir weiter verfahren sollen. Über eine schnelle Antwort würden wir uns sehr freune. MfG nichen86

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 11:55



Antwort auf: Meitminedrung wegen Schimmel

Wir bitten Sie, die folgenden Punkte zu beachten: 1. GANZ WICHTIG: Es sind nur Antworten auf Fragen allgemeiner Art möglich! Auf Einzelfälle bezogene Fragen, wie z.B. "Ich bin 36jährige Angestellte nach Tarif BAT 6a, bekomme mein zweites Kind im Juli und möchte gerne wissen..." können aus rechtlichen Gründen in diesem Forum leider nicht beantwortet werden. 2. Wenn Sie eine Frage haben, kontrollieren Sie bitte erst über die Suchanfrage, ob Ihre Frage nicht schon einmal gestellt wurde. Meist sind bereits Antworten vorhanden und Sie bekommen außerdem noch zusätzliche Informationen. 3. Bitte denken Sie daran, dass es in diesem Forum um Fragen "Rund-ums-Baby" geht, also z.B. um Fragen zum Mutterschutz. Fragen wie z.B. "Wir tun bei einem Wasserschäden im Keller?" können an dieser Stelle nicht beantwortet werden. 4. Bitte haben Sie etwas Geduld. Frau Bader kann nicht ständig online sein und hat auch andere Verpflichtungen. Es werden aber alle Fragen beantwortet, auch wenn manchmal etwas Zeit verstreicht. Danke für Ihr Verständnis.

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 13:08



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