Guten Tag Frau Bader!
Bin derzeit in Elternzeit bis zum 15.05. d. J. Allerdings arbeite ich seit Oktober letzten Jahres beim bisherigen Arbeitgeber, seit Februar wieder die reguläre TZ (20 Std./Woche) wie vorher auch. Es war mal mündlich abgesprochen, dass die Elternzeit dann ab Februar schon endet. Etwas schriftliches habe ich allerdings nicht über das vorzeitige Ende der Elternzeit.
Meine Fragen:
1. Wenn ich kündigen möchte, die 3-Monats-Frist zum Ende der (eigentlichen) Elternzeit ist ja morgen vorbei. Ansonsten gelten die gesetzl. Fristen bei mir, also 4 Wochen um 15. oder Ende des Monats. Kann ich dann schon während der Elternzeit z.B. zum 31.05. d. J. kündigen? Oder "muss" ich erst z.B. einen Tag nach der Elternzeit wieder "normal" gearbeitet haben, bevor ich kündigen kann? Also dann erst für Juni.
2. Ist es so einfach möglich, dass mündlich abgesprochen werden kann, dass die Elternzeit schon früher endet? Dann wären die gesetzl. Fristen ja jederzeit für mich und den Arbeitgeber anwendbar.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Susanne S.
Mitglied inaktiv - 28.02.2012, 19:12
Antwort auf:
meine Kündigungsfristen während/nach Elternzeit
Hallo,
zunächst einmal stellt sich die Frage, wie lange Sie die Elternzeit und in dieser die reguläre Teilzeit schriftlich beantragt haben.
wenn Sie zum Ende der eigentlichen Elter Zeit kündigen wollen, müssen Sie die drei Minusmonat Minusfrist beachten. Ansonsten müssen Sie mindestens einen Tag nach der Elternzeit normal gearbeitet haben, um kündigen zu können.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2012
Antwort auf:
meine Kündigungsfristen während/nach Elternzeit
In der Eölternzeit bedeutet dass das Ende auch in der Elternzeit liegen muss. Du kannst also in der Elternzeit zum 30.04. kündigen, aber nicht zum 31.05.
In Deinem 'speziellen' Fall kannst Du denke ich auch nicht zum 15.05. kündigen mit 4 Wochen Frist, da dies zufällig der letzte Tag Deiner EZ ist. Wenn dazu aber jemand noch was genaueres sagen kann, also ob es in diesem Fall entweder die 3 Monate zum Ende oder die 4 Wochn zum 15. sein können, wäre ich froh :) (interessiert mich nämlich auch).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 29.02.2012, 07:59
Antwort auf:
meine Kündigungsfristen während/nach Elternzeit
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe Elternzeit bis 15.05.2012 beantragt, ohne Teilzeitwunsch. DIes war nur mündlich abgesprochen, dass wenn ich einen Krippenplatz habe, ich zurückkehren könnte. Schriftlich ist nichts festgehalten. Wir hatten uns mündlich vereinbart, dass ich ab Oktober 2011 auf 400 Euro Basis zurückkomme und jetzt ab Februar wieder meine normalen 20 Std. die Woche wieder arbeite (ich habe vorher auch nur TZ mit 20 Std. pro Woche gearbeitet).
Viele Grüße
Susanne
Mitglied inaktiv - 01.03.2012, 20:00