Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Hallo, ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte und seit bekannt werden der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Da es mir finanziell nicht anders möglich ist, wollte ich nach den 8 Wochen nach der Geburt wieder zur Arbeit gehen. Elternzeit kommt wirklich nicht in frage. Eigentlich wollte ich aber auch trotzdem stillen, also Milch abpumpen. Jetzt meinte meine Arbeitskollegin, dass ich in meinen Beruf nicht während der stillzeit zurück darf. Ich habe über das Internet auch rausgefunden, dass dann wirklich wieder ein beschäftigungsverbot greift. Und das man während der stillzeit vollen Lohn bekommt, sowie jetzt auch. Meine Fragen sind jetzt: Wo stellt man ein Antrag wegen beschäftigungsverbot während der stillzeit? Bis spätestens wann muss man den Antrag stellen? Ich weiß ja jetzt noch nicht ob das wirklich mit den stillen so klappt wie ich möchte. Wie wird geprüft ob ich tatsächlich stille? Vielen Dank schon einmal im Voraus

von Temitayo am 22.05.2016, 13:14



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Hallo, ob Sie beim Stillen ein Bv bekommen, kann Ihnen verbindlich nur das Gewerbeaufsichtsamt sagen. Aber der Ag darf Sie versetzen. Entscheiden muss das der AG (wie gesagt, mit Hilfe von Betriebsarzt u Gewerbeaufsichtsamt). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2016



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Was bitte soll "wird geprüft, ob ich tatsächlich stille" heißen? Stillen Sie nicht, täuschen es aber vor oder unterlassen einen Hinweis auf ein Abstillen nennt sich das schlicht Sozialversicherungsbetrug. Vermutlich würde das auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

von Lina_100 am 22.05.2016, 17:56



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Die übliche dicke fette Nachtigall....sorry, meine Meinung. Hoffentlich erschafft der AG mal kurzfristig einen kleinen Bürojob, dann wird sich ja ganz schnell zeigen, wie arbeitswillig du bist. Wer betreut denn dein Kind? Und hoffentlich kannst du künftig finanziell alles stemmen, wenn das Geld eh schon sooooo knapp ist...

von Tini_79 am 22.05.2016, 19:17



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Frauenarzt oder Hebamme stellen Stillbescheinigungen aus, sofern es klappt. Kannst Du denn mögliche Betreuung nachweisen? Denn ohne Betreuung könntest Du ja gar nicht arbeiten. Frage zudem aus reiner Neugier : Wenn es jetzt nicht mit dem Elterngeld geht und Kindergeld,wie soll es dann später gehen ? Wie zahlen für die Halbtagsbetreuung schon 300€ im Monat.

von Sternenschnuppe am 22.05.2016, 21:17



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Keine Sorge für Betreuung ist gesorgt. Und ich hätte kein Problem am Empfang zu arbeiten, nur ist bei uns der Empfang voll besetzt, sodass für mich nur die assistens möglich wäre. Normalerweise ist ja geplant zu arbeiten, aber wenn ich nicht darf, dann darf ich nicht. Und keine Sorge, für mich und mein Kind ist gesorgt, aber ich kann es mir einfach nicht leisten auf knapp 40% zu verzichten! ich arbeite seit Jahren für mein Geld, war noch nie abhängig von irgendjemandem. Und will es auch jetzt nicht sein!

von Temitayo am 22.05.2016, 21:20



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Aber das Kindchen hat doch auch noch einen Vater der finanziell auch zuständig ist ? Sorry für die Fragerei, aber wie war denn Euer Plan ? Oder übernimmt er die Betreuung, oder ist die bei Euch so günstig ? Als ich hatte mit Elterngeld und ohne Betreuungskosten mehr Geld als jetzt mit Arbeit und 2x Betreuung.

von Sternenschnuppe am 22.05.2016, 21:25



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Um all das geht es ja überhaupt nicht. Das ist definitiv meine Sache! Mir geht es nur um die oben erwähnten fragen. Alles andere kann ich auch ohne eure netten Kommentare Regeln

von Temitayo am 22.05.2016, 21:52



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Sie schrieb im allerersten Posting, daß der Plan war, nach dem Mutterschutz wieder arbeiten zu gehen. Trau den Menschen doch mal so viel Intelligenz zu, daß sie sich durchrechnen, wie sie das machen. Wir haben das auch so gemacht, war die günstigste Möglichkeit. Und dieses Rumgehacke auf Leuten, die die Möglichkeiten nutzen, die die Gesetze ihnen bieten - das ist so jämmerlich! Ihr könnt ja ein Bürgerbegehren zur Abschaffung des Still-Beschäftigungsverbotes starten, wenn Ihr nicht wollt, daß das irgendjemand in Anspruch nimmt. An die AP: Ich mag Deinen Nick. Yoruba?

von Strudelteigteilchen am 22.05.2016, 21:55



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

;) ja Yoruba

von Temitayo am 22.05.2016, 21:57



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Meine Nichte heißt Temitayo, mein Sohn heißt Temitope. Hier werden gerne mal nicht gestellte Fragen beantwortet - das kennzeichnet dieses Forum.

von Strudelteigteilchen am 22.05.2016, 22:04



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Zwischen Ausnutzen der (manchmal fragwürdigen) Gesetzeslage und Betrug gibt es dann aber schon noch einen Unterschied. Wenn alle so die Sozialsyteme schröpfen (weil eben niemand kontrolliert/ kontrollieren kann), dann bleibt für die wirklich Armen irgendwann nämlich noch weniger. Aber du hast recht, die AP scheint ja finanziell eh ziemlich bescheiden dran zu sein; weißt du was, dann gönne ich es ihr sogar...

von Tini_79 am 22.05.2016, 22:14



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Und der Betrugsvorwurf gründet auf was genau?

von Strudelteigteilchen am 22.05.2016, 22:18



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Dass sie angeblich wieder arbeiten wollte nach 8 Wo, dann aber nicht kann wg BV. Wenn am Empfang mal eine Kollegin länger krank wird oder gar stirbt - dann muss sie kurzfristig arbeiten, wenn der AG es will, oder?

von Tini_79 am 22.05.2016, 22:24



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Ist ja auch egal, wie gesagt, ich habe ja dadurch nicht weniger in der Tasche. Vielleicht lesen wir sie in zwei, drei Jahren im (Langzeit)Stillforum ;-)

von Tini_79 am 22.05.2016, 22:26



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Wieso "angeblich"? Das ist doch eine reine Unterstellung. Ich hatte nur den Mutterschutz bei Kind1, danach bin ich arbeiten gegangen und habe abgepumpt. Ganz ohne BV, weil popliger Bürojob. Gibt es jetzt Zwangserziehungsurlaub? Ja, sie muß zur Verfügung stehen. Aber nicht von jetzt auf gleich, sie darf dann schon noch die Abpumperei organisieren.

von Strudelteigteilchen am 22.05.2016, 22:30



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Natürlich kann mein Chef mich dann auch am Empfang setzen, das ist auch kein Problem. Das beschäftigungsverbot beruht ja nur darauf, dass man das kind schützen will. Und nicht damit ich die Füße auf kosten der Steuerzahler hoch lege. Es war von Anfang an geplant abzupumpen. Das es nicht so klappt wie geplant, daran kann ich nichts ändern. Aber nichts desto trotz war das auch nicht meine Frage

von Temitayo am 22.05.2016, 23:01



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Temitope ist auch ein seht schöner Name

von Temitayo am 22.05.2016, 23:03



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Nur vorab, weil einige mir gerne Neid und Co unterstellen, das was ich jetzt schreibe sind meine persönlichen Erfahrungen. Ja, das Mutterschutzgesetz stellt auch stillende Mütter unter besonderen Schutz. Nur, diesen Schutz ist nicht gleichbedeutend mit dem was eine Schwangere hat. Heißt also, nur weil man als Schwangere ein BV bekommen hat, muss das nicht auch zwangsläufig auf eine stillende Mutter zutreffen. Es kann sein - im Ausnahmefall - ist aber extrem selten der Fall. Stillende Mütter bekommen wohl nur bei extrem starker Gefährdung - die auch die Muttermilch selbst betreffen würde - ein Arbeitsverbot. Ob das bei einer Zahnarzthelferin der Fall ist, keine Ahnung. Da würde ich gezielt bei der Krankenkasse anfragen und beim Gewerbeamt/Ordnungsamt Schwerpunkt Arbeitsplatzgefährdung. Nur so viele, ich stille selbst noch. Und ich bekommen aktuell eine schwerwiegende Zahnarztbehandlung. Mein Zahnarzt kann das nicht als Begründung nehmen warum bestimmte Materialien, absolut außergewöhnliche Medikamente oder Behandlungsarten genommen werden müssen. Er darf nur das nehmen was im üblichen kassenärztlichen Rahmen genehmigt ist. Selbst dann wenn ich ein Leben lang mit dem Zeug im Körper zurechtkommen muss, es evtl in die Muttermilch über geht oder Langzeiterfahrungen in dem Bereich fehlen. Gedeckt ist über die Krankenkasse nur die ersten 6 Monate, im absoluten Ausnahmefall bis zu einem Jahr. Darüber hinaus nicht - zumal die das nicht als Gefährdung sehen. Betäubungsmittel mal außen vorgelassen, aber da gibt es Alternativen. Meine nachfragen selbst bei der Krankenkasse ergab selbiges, sie sehen keinerlei Gefährdung für das Kind. Wie gesagt, absolut keinerlei Wertung, nur eben meine Erfahrungen. Mein Rat wäre wirklich, frag gezielt bei dem jeweiligen Ämtern nach bzw bei der Krankenkasse. Am Ende entscheiden auch diese. Und stell dich darauf ein, das es, selbst wenn es ein BV gibt, dieses nur extrem kurz befristet ist. Mein Alternativ-Tipp für dich für den Fall der Fälle das es nicht klappt wäre der, frag auch nach ob für euch erhöhtes Kindergeld und/oder Wohngeld greifen würde. Im absoluten Notfall auch unterstützend Hartz4. Weitere Option, wie wäre es mit Elterngeld Plus, hieße Teilzeit arbeiten und einen Teil Elterngeld als Ausgleich. Dann wäre der Verlust nicht ganz so groß. Allerdings ist bei Dir Zeit ein Faktor. Wenn das Kind schon da sein sollte, könnte es eng werden mit der Meldung bezüglich Elternzeit. Die musst Du nämlich spätestens 1 Woche nach der Geburt abgeben - außer der AG genehmigt auch eine kürzere Zeit. Und Elternzeit wäre Voraussetzung für Elterngeld, außer Du arbeitest eh nicht mehr wie IMO 25 Std (bei Elterngeld Plus) die Woche. dann würde ich aber unabhängig von allem anderen Teilzeit innerhalb der Elternzeit melden - schon wegen Kündigungsschutz. Ein BV würde dann trotzdem meines Wissens nach greifen wenn fest abgesprochen war zu arbeiten. Vielleicht hilft dir das.

Mitglied inaktiv - 22.05.2016, 23:38



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

Dankeschön, das hilft mir auf jeden Fall schon einmal ein wenig weiter

von Temitayo am 23.05.2016, 00:03



Antwort auf: Meine Fragen beziehen sich auf das beschäftigungsverbot während der stillzeit

1. Ein BV kann man nicht beantragen. Deine Aufgabe ist nur, an den Arbeitsplatz zurückzukehren. 2. Der Arbeitgeber (der Zahnarzt) macht die Gefährdungsbeurteilung und setzt dich entsprechend ein. 3. Wenn du stillst, musst du regelmäßig eine Stillbescheinigung vorlegen. Ohne diese endet die Anwendung des Mutterschutzrechts. 4. Die Gefährdungen in der Stillzeit werden individuell beurteilt. Die Aufsichtbehörde kann dabei unterstützen.

Mitglied inaktiv - 23.05.2016, 10:48



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