Mein neuer Partnerschaft möchte seine Kinder zu sich holen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mein neuer Partnerschaft möchte seine Kinder zu sich holen

Guten Tag Wir brauchen droben einen Rat.mein Freund hat 2 Jungs, in den letzten zwei Jahren wurde im die Tür nicht geöffnet und er hatte kein Rückhalt von Zuhause, wusste nicht wo er hingehen soll um sich da Hilfe zu holen. Jetzt hat die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragt, dem er nicht zustimmt. Die Dame vom Gericht War bei uns und hat sich sein Umfeld und Lebenssituation angeschaut, die Kinder hätten ein platz hier. Dienstag bekommen wir einen anruf die Kinder wären in Obhut genommen, da die Mutter sich wahrscheinlich das leben nehmen wollte, sie hat mehrfach mit Drogen zu tun und sorgt sich auch nicht richtig um die Kinder die lebten überwiegend bei der Oma. Klar er hat sie zwei jahre nicht gesehen hätten bei ihm auch nur im Sommer schlafen können da im Elternhaus dir Heizung kaputt ist. Hat er sie zwar nicht gesehen, möchte eine zusammenführung mit Bekleidung von einer dritten Person beginnen damit , wenn der Gerichtstermin kommt auch zeigen kann das er wirklich will. Wir sind im Dezember zusammen gezogen er hat jedes mal zum Geburtstag, Weihnachten... ein Geschenk geholt , das haben wir jetzt im Keller. Die Dame vom Gericht meinte nur darüber würden sie sich riesig freuen. Wie sollen wir weiter vorgehen zwecks zusammenführung und zu uns holen? BITTE HELFEN SIE UNS. Er ist fix und fertig. MfG Christine

von tine2016 am 25.03.2016, 09:06



Antwort auf: Mein neuer Partnerschaft möchte seine Kinder zu sich holen

Hallo, es muss erst wieder eine Annàherung stattfinden - dann kann er die Kinder durchaus bekommen. Das gericht ist doch schon dan - die werden das entscheiden Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2016



Antwort auf: Mein neuer Partnerschaft möchte seine Kinder zu sich holen

Der Weg geht doch schon. Das Gericht prüft. Gemeinsames Sorgerecht hin oder her, er hat zwei Jahre nichts unternommen für seine Kinder da sein zu können. Die Bindung ist verloren. Im Moment. Wie lange die Mutter ausfällt, ob die Kinder danach wieder zu ihr können, alles Spekulation. Am besten wäre es er nimmt sich einen Anwalt vor Ort. Im Fokus sollten die Kinder und ihre Seelen für Euch stehen. Aufgrund Deiner Schilderungen ist es vielleicht besser sie bleiben bei der Oma die ihnen vertraut ist und Dein Freund kümmert sich sie oft zu sehen und eine Bindung aufzubauen. Dann kann man immer noch sehen wie es langfristig weitergeht. Mama weg, Oma weg und zu einem für sie fremden Paar kann nach hinten losgehen.

von Sternenschnuppe am 25.03.2016, 12:33



Antwort auf: Mein neuer Partnerschaft möchte seine Kinder zu sich holen

Er hat das Sorgerecht? Dann werden die Kinder wohl mittelfristig zu ihm kommen, wenn nichts Gravierendes dagegen spricht.

von Pamo am 25.03.2016, 13:39



Antwort auf: Mein neuer Partnerschaft möchte seine Kinder zu sich holen

Beide haben das Sorgerecht.Er durfte sich ja nicht kümmern, es stand auch keiner hinter ihm. Ich habe selbst zwei Kinder,er geht mit ihnen sehr gut um,er leidet sehr. Er schaut sich die Videos von seinen Kids an.Versuchen gerade schon, eine Zusammenführung in den Gang zu setzen, mit Begleitung , denn das ist wichtig . Jugendamt hat seine Telefon Nr, und sogar meine Sie hätten uns telefonisch kontaktieren können, bevor was passiert wäre.., NIX. Er hat auch das Jugendamt angerufen um zu fragen wie es ihnen geht bekam keine Antwort drauf

von tine2016 am 25.03.2016, 14:28



Antwort auf: Mein neuer Partnerschaft möchte seine Kinder zu sich holen

"Er durfte sich nicht kümmern weil keiner hinter ihm stand " Was heisst das ? Wie oft war er beim Jugendamt, wie oft hat er auf Umgang geklagt ? War beim Anwalt? Es ist schön dass er sich jetzt kümmern will, aber so wie Du es beschreibst hat er zwei Jahre lang nix unternommen. Es wird einige Zeit brauchen um das Vertrauen der wohl eh verstörten Kinder zu gewinnen. Zusammenarbeit mit den Ämtern und eigenen Anwalt zur Beratung mindestens aufsuchen. Das hier ist ein Einzelfall mit zu vielen Facetten, auf den auch Frau Bader keine pauschale Antwort nennen kann.

von Sternenschnuppe am 25.03.2016, 20:30



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