Hallo Frau Bader! Ich freue mich richtig, daß sie heute erreichbar sind, habe nämlich eine Frage, die mir auf der Seele brennt. Ich hoffe sie hatten einen schönen Urlaub! Und zwar folgendes: Ich habe ein Baby, mein Mann ist Staatsangehöriger eines anderen EU-Staates, das Kind hat die deutsche Staatsbürgerschaft ab geburt von mir bekommen, das ging automatisch. Mein Mann und ich wir haben uns schon vorher ausgemacht, daß es beide Staatsbürgerschaften bekommen soll. Nun soll es geschehen und seitdem fest steht, wann wir auf das Konsulat fahren, brennt mir die Frage, was ist wenn wir uns mal nicht mehr verstehen es zu einer scheidung kommt und mein Mann beispielsweise das kind ohne mein Wissen mit in sein Heimatland nehmen würde. Es ist nicht zu erwarten, aber ich will es wissen. Hätte ich dann weniger rechte mein kind zurückzubekommen, wenn es beide staatsbürgerschaften hätte. Also wenn es den Boden des anderen landes betreten würde, wo es ja auch einen Pass hat, wäre es dann aussichtslos mein Kind zurückzubekommen oder hätte es nichts damit zu tun. Ich hoffe sie können mich beruhigen und dann habe ich nochwas was mir auf der seele brennt, auf dem Konsulat das was ich unterschreiben muß, ist das in der deutschen sprache? So ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Ich wünsche ihnen alles gute und noch eine schöne woche. Der erste Arbeitstag ist ja nie so schön. Ganz liebe grüße ihre sabrina
Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 12:49