Hallo Fr. Bader,
mein Freund hat eine 1,5 jähriges Kind und zahlt Unterhalt an seine Ex 890 € und 300 € an das Kind.
Ich bin selbständig. Wir heiraten und unser Kind kommt im August.
Was bedeutet es für uns? zahlt er weiterhin Unterhalt an die Ex oder entfällt jetzt dieser da ich ja auch Unterhalt von meinem Mann brauche.
von
Sony27
am 07.02.2016, 19:23
Antwort auf:
Mein Mann hat ein Kind von 1,5 Jahren und zahlt Unterhalt an die Ex und Kind
Hallo,
das kommt darauf an, wie viel er verdient.
Wenn das Kind drei wird und die beiden nicht verheiratet waren, entfällt wahrscheinlich auch der Betreuungsunterhalt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2016
Antwort auf:
Mein Mann hat ein Kind von 1,5 Jahren und zahlt Unterhalt an die Ex und Kind
Was hat er denn Netto in der Lohnsteuerklasse 3 nach Hochzeit ?
von
Sternenschnuppe
am 07.02.2016, 19:29
Antwort auf:
Mein Mann hat ein Kind von 1,5 Jahren und zahlt Unterhalt an die Ex und Kind
Netto 3000 €
von
Sony27
am 07.02.2016, 19:38
Antwort auf:
Mein Mann hat ein Kind von 1,5 Jahren und zahlt Unterhalt an die Ex und Kind
Ah, ok.
Also den Kindern gegenüber hat er einen Selbstbehalt von 1080€, da passen 2x 300€ also locker rein.
Bleiben 2400€.
Euch Frauen gegenüber hat er einen Selbstbehalt von 1200€. Heißt er kann noch 1200€ für Betreuungsunterhalt aufbringen.
Du bekommst ja erst einmal eh Elterngeld und damit wird Dein Verdienstausfall ja nicht 100% sein.
Wenn ein Titel über den Betreuungsunterhalt existiert, dann muss er beantragen bei Gericht, dass der abgeändert wird.
Allerdings ist sein erstes Kind ja "schon" 1,5, Eures noch nicht da.
Bis Eures 1 ist, ist das andere Kind ja schon 3 und der Mutter kann zugemutet werden zu arbeiten. Dann wird das ja eh weniger.
Was genau ist denn da ausgemacht wegen dem Betreuungsunterhalt ?
von
Sternenschnuppe
am 07.02.2016, 19:53
Antwort auf:
Mein Mann hat ein Kind von 1,5 Jahren und zahlt Unterhalt an die Ex und Kind
Hi,
ä
also:
es gibt dann 4 Unterhaltsberechtigte für ein Jahr, danach dann nur noch 3 Wenn das ältere Kind 3 Ja. alt wird.
Danahc kann man auch ggf, in der Düsseldorfer Tabelle rauf- und runterstufen.
Gibt es ein Urteil/ einen Titel über die bisherigen Unterhaltsverpflichtungen?
DIE müssen abgeändert werden, geht aber erst wenn Euer Kind geboren ist.
Grob sehe ich es so:
3000 minus 2x 300 Unterhalt: = 2.400.
Selbstbehalt gegenüb. Euch Müttern: 1200.
= es sind noch 1200 EUR da die zwischen Euch zu vreteilen sind.
Gruss
D
von
desireekk
am 07.02.2016, 21:28