Frage:
Mein Kind zu Förderschule schicken obwohl das AOSF verfahren durch ist?
Ich hatte heute das Abschlussgespräch beim AOSF verfahren und es kam raus das mein Sohn zu einer Regelschule soll ohne I-Kraft. Es soll halt (nur wörtlich mitgeteilt) auf mein Sohn etwas aufgepasst werden.
Ich sehe ihn aber nicht in einer Regelschule, er hat einen Schwerbehindertenaußweis von 70 und ein H es läuft gerade auch ein Pflegeantrag.
Gesundheitlich hat er Asthma, Bronchitis diverse Allergien er hat eine sehr Schlimme im Alltag eingreifende Neurodermitis die ihn auch in der Entwicklung stört. Er bekommt Erghotherphie und Logopädie ist Sprachlich zurück. Emotional sehr Sensibel und noch mehr.
Er hat aber nach den Testungen ein IQ von 100 der aber je nach Bereich halt schwangt aber wohl nicht genug.
Die Direktorin der Schule auf der er soll wollte noch am ende das ich dann halt zu Schule komme um ihn da zu Pflegen was natürlich nicht möglich ist.
Jetzt frag ich mich was ich tun soll? Ist ein Anwalt evtl. das richtige? Schulamt wird demnächst noch ein Termin mit mir vereinbaren was soll ich da sagen?
Ich will mein Sohn nicht schlechter machen als er ist aber ich kenne ihn und weiß einfach wenn er auf einer Regelschule kommt das ich ihn nach zwei Jahre spätestens doch auf einer Förderschule habe, aber dann ist er so kaputt das er da auch noch mehr runterkommt.
Mein Plan wäre gewesen ihn in der Grundschulzeit auf einer Förderschule zu lassen und später in einer normalen Weiterführenden schule rüber wechseln zu lassen wenn er es dann auch schafft. Aber so herum sehe ich Schwarz für meinen kleinen. Also was kann ich tun?
von
eilatan89
am 21.03.2019, 14:05
Antwort auf:
Mein Kind zu Förderschule schicken obwohl das AOSF verfahren durch ist?
Hallo,
wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht vor Ort!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2019
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Mein Kind zu Förderschule schicken obwohl das AOSF verfahren durch ist?
Leg Einspruch ein. Wenn er Logopädie bekommt, würde ich versuchen darauf den Schwerpunkt zu setzten. Das deshalb die Sprachförderschule bevorzugt werden sollte. Das kann so gut wie nie eine Regelschule abdecken. Rest ist auf den Regelschulen weniger problematisch.
von
Felica
am 21.03.2019, 15:02
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Mein Kind zu Förderschule schicken obwohl das AOSF verfahren durch ist?
Einspruch einlegen.....
Mitglied inaktiv - 21.03.2019, 15:26
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Mein Kind zu Förderschule schicken obwohl das AOSF verfahren durch ist?
Ok wie lege ich genau Einspruch ein wäre dann ja das erste mal.
von
eilatan89
am 21.03.2019, 15:37
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Mein Kind zu Förderschule schicken obwohl das AOSF verfahren durch ist?
Soll er erst in die Schule kommen?
Welches Bundesland?
Kenne mich nur hier im Saarland aus. Förderschule Lernen z.b. nimmt erst zur 3. Klasse hier auf.
Mitglied inaktiv - 21.03.2019, 15:51
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Mein Kind zu Förderschule schicken obwohl das AOSF verfahren durch ist?
Wir kommen aus NRW und er soll zu August eingeschult werden.
von
eilatan89
am 21.03.2019, 16:23
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Mein Kind zu Förderschule schicken obwohl das AOSF verfahren durch ist?
Bist du sicher das das Abschlussgespräch war? Eigentlich treffen sich dann alle Beteiligten. Also jemand von der Regelschule, jemand von der Förderschule auf die er soll und ihr als Eltern.
Normalerweise solltest du da eine schriftliche Zusammenfassung bekommen. Bei der du eben auch widersprechen kannst oder annehmen. So war es bei uns, auch NRW. Muss aber sagen das wir keinen Einspruch einlegen mussten, das ging glatt durch. Allerdings war bei Kind Groß die Sache auch klar. Da waren sich alle Beteiligten einig das es auf einer Regelschule nicht klappen kann. bei euch sind es so viele Baustellen das ich glaube keiner weiß genau wo und welche jetzt das richtige ist. Ich würde auch mal fragen wie die sich das ganze ohne I-Kraft vorstellen auf einer normalen Schule. Allerdings würde die Frage I-Kraft ja oder nein meines Wissens nach auch an anderer Stelle entschieden.
von
Felica
am 21.03.2019, 16:34
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Mein Kind zu Förderschule schicken obwohl das AOSF verfahren durch ist?
Das habe ich gefragt darauf kam die Antwort: Ich könne ja zu schule kommen und ihn Pflegen.......
Ja das gefühl hab ich auch, es sind viele kleine Sachen und ich weiß nur eins, das es auf einer normalen Schule nichts wird, mir wurde versprochen das ich durch den AOSF Verfahren eine Antwort drauf bekommen werde aber nein dazu kam es nicht. Und ja stimmt eigentlich hätte noch einer von einer Förderschule da sitzen sollen da saß nur die Direktorin von der Grundschule und die vom AOSF verfahren..... komisch. Ja ich denke ich bekomme noch eine Zusammenfassung zugeschickt die will ich mir mal anschauen und ich kriege auch noch ein Termin mit dem Schulamt das wollt eich so, da werde ich nochmal alles Schriftlich vorlegen und fragen was die sich so dabei denken :) Danke für die Antwort ich denke das hat mir geholfen.
von
eilatan89
am 21.03.2019, 16:46
Antwort auf:
Mein Kind zu Förderschule schicken obwohl das AOSF verfahren durch ist?
also antrag auf überprüfung sonderpädagogischen förderbedarf ist gelaufen, es wurde von der förderschule (von welchem förderschwerpunkt sprechen wir überhaupt-bzw. welcher FS wurde untersucht?) ein GA erstellt und du hast dann eine feststellung erhalten dass KEIN förderbedarf besteht? dann einspruch einlegen! deckt sich der förderschwerpunkt der verneint wurde mit dem, der beantragt wrude?
von
mellomania
am 21.03.2019, 20:21
Antwort auf:
Mein Kind zu Förderschule schicken obwohl das AOSF verfahren durch ist?
Nein das wurde mir heute nur Mündlich mitgeteilt von der Mitarbeiterin die das AOSF verfahren mit meinem Sohn gemacht hat und der Direktorin der Grundschule worauf er unbdingt drauf soll. Noch hab ich nichts schriftlich sobald ich das habe lege ich sofort einspruch ein. Hab nur etwas sorge das er dadurch die Einschulung verpasst.
von
eilatan89
am 21.03.2019, 23:23
Antwort auf:
Mein Kind zu Förderschule schicken obwohl das AOSF verfahren durch ist?
er wird keine einschulung verpassen. ich spreche für baden-württemberg: das kind muss IMMER an der regelschule die zuständig ist, angemeldet werden. ganz normal. wenn die feststellung NACH dem einschulungstermin kommt, was blöd wäre, wird er in die regelschule eingeschult. kommt die feststellung vorher, und ihr kümmert euch schnell drum, was ihr für eine schulform möchtet, wird er da eingeschult. ersterer fall ist halt blöd, weil er dann umgeschult wird. aber eingeschult wird er auf jeden fall.
wenn das GA beim schulamt ist schreiben die die feststellung und DANN kannst, je nach dem was rauskommt, einspruch einlegen oder ihn auf die förderschule lassen. da wird er adäquat geförder in kleinen klassen etcpp. aber das bekomst du normalerweise in einer bildungswegekonferenz alles genau erklärt. und dann musst du dich entscheiden. was ihr möchtet für euer kind.
von
mellomania
am 22.03.2019, 12:50