Allerdings sagt er es nicht.
Ich habe zwei Jahre Elternzeit und ein Jahr Elterngeld beantragt. Im zweiten Jahr Elternzeit habe ich eine max Wochenarbeitszeit von 22,5 Std beantragt. Nun haben wir darüber gestochen wann ich arbeiten kommen soll/kann, und mein Arbeitgeber könne mir nur ein ziemlich krasses Gegenteil von dem wie ich arbeiten könnte anbieten.
Ob es denn dann nicht besser sei mir was anderes zu suchen meinte er.
Darf er das!? Kündigen kann er mich nicht richtig?
Falls doch, was steht mir finaziell zu? Arbeitslosengeld? Wird das am letzten Einkommen oder am Elterngeld berechnet?! Ich bin so enttäuscht und wütend! In der Schwangerschaft hat er immer gesagt das klappt schon, hätt ich mir das bloß schriftlich geben lassen...
Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 17:27
Antwort auf:
Mein Arbeitgeber legt mir nahe zu Kündigen
Hallo,
1. In der EZ haben Sie Kü-Schutz
2. Wen der Betrieb mehr als 15 AN hat u keine betriebl. Gründe entgegenstehen, haben Sie einen Anspruch auf TZ - aber nicht zu gewünschten Zeiten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2010
Antwort auf:
Mein Arbeitgeber legt mir nahe zu Kündigen
Hallo
Nein, im Erziehungsurlaub darf er Dir nicht kündigen.
Allerdings ist er auch nicht verpflichtet Dir danach Teilzeit anzubieten.
Er muss Dir Deinen alten Job zur Verfügung stellen, zu den alten Konditionen.
Willst Du denn nach dem Erziehungsurlaub denn wieder wie vorher arbeiten ?
Wenn nicht, dann wird er spätestens dann zicken.
Vielleicht ist es ratsam einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung auszuhandeln, damit Du finanziell zumindest etwas rausschlagen kannst.
Dies wäre später nicht mehr so einfach möglich.,
Alles Gute,
Panija
Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 17:35
Antwort auf:
Mein Arbeitgeber legt mir nahe zu Kündigen
Wie geschrieben, im zweiten Jahr max 22,5 Std. Was danach kommt, darüber hab ich noch nicht nachgedacht. Auf welcher Grundlage könnte ich eine Abfindung verlangen??!
Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 17:57
Antwort auf:
Mein Arbeitgeber legt mir nahe zu Kündigen
was viele immer nicht bedenken, zwar ist der AG ab einer gewissen AN Zahl "verpflichtet" eine TZ Stelle zu gewähren, aber nicht unbedingt zu den von Dir gewünschten Zeiten...
Versuche Dich so zu einigen
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 16.01.2010, 12:08