Sehr geehrte Frau Bader, grundsätzlich ist ja nur ein Klassenwechsel pro Jahr möglich Nun habe ich aber gelesen, dass man aus triftigen Gründen nochmals im Kalenderjahr wechseln kann, z.B. bei Wegfall des steuerpflichtigen Einkommen ( u.a. Bezug von Lohnersatzleistungen). Heißt das, dass wir nach Ende der MuSchu-Zeit, wenn die Elterngeldzahlungen beginnen, wieder wechseln könnten? Vielen Dank und herzliche Grüße
Mitglied inaktiv - 13.12.2011, 14:14